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Die Lage auf dem Basler Arbeitsmarkt im August 2013

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Ende August 2013 waren im Kanton Basel-Stadt 3’315 arbeitslose Personen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) registriert, 0.2% weniger als im Vormonat (-6 Personen). Die Arbeitslosenquote blieb stabil bei 3.5%. Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg die Anzahl der arbeitslosen Personen um 76 (+2.3%).

Jugendarbeitslosigkeit im August 2013
Von Jugendarbeitslosigkeit (15-24-Jährige) betroffen waren insgesamt 466 Personen, 60 Personen mehr als im Vormonat (+14.8%). Bei den 15-19-Jährigen waren es 106, bei den 20-24-Jährigen 360 Personen. Die Jugendarbeitslosenquote stieg somit von 4.3% im Vormonat auf 4.9% im August 2013. Im Vergleich zum Vorjahresmonat zeigt sich eine Reduktion um 5 Personen (-1.1%).

Stellensuchende im August 2013
Insgesamt wurden 4’734 stellensuchende Personen registriert, 120 weniger als im Vormonat (-2.5%). Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg diese Zahl um 84 Personen (+1.8%).

Gemeldete offene Stellen im August 2013
Die Zahl der bei den RAV gemeldeten, offenen Stellen sank um 64 auf 138 Stellen (-31.7%). Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind 11 Stellen weniger gemeldet (-7.4%).

Aussteuerungen im Juni 2013
Gemäss vorläufigen Angaben der Arbeitslosenkassen belief sich die Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats Juni 2013 ausgeschöpft hatten, auf 113 Personen (im Vormonat betraf es 100 Personen).

Kurzarbeit: Stand Juli 2013 inkl. Vergleichstabelle 2005 bis 2013
Zur Vermeidung von Kündigungen, die infolge kurzfristiger Arbeitsausfälle ausgesprochen werden müssten, übernimmt die Arbeitslosenversicherung über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebenden. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass der/die Arbeitgebende mindestens 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle eine Voranmeldung einreicht (im Kanton Basel-Stadt: Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung, KAST).

Auch wenn die Einführung von Kurzarbeit Kündigungen vermeiden mag, so bedeutet die Reduktion der Arbeitsstunden für die betroffenen Arbeitnehmenden doch auch Lohnkürzungen, da die Arbeitslosenversicherung nur 80% der Lohnkosten übernimmt. Die Vergangenheit zeigt, dass die Arbeitgebenden, die Kurzarbeit beantragen, sich durch ein hohes soziales Verantwortungsbewusstsein auszeichnen. Sie führen in ihren Betrieben erst dann Kurzarbeit ein, wenn sie wirklich keine andere, weniger einschneidende Massnahme mehr sehen und kämpfen darum, den Arbeitnehmenden ihre Stelle und der Firma das Know How erhalten zu können.

Zu beachten gilt, dass Kurzarbeit nicht in jeder Krise oder bei jedem Nachfragerückgang für den Erhalt der Arbeitsplätze geeignet ist. Der Gesetzgeber und die obersten Richter unseres Landes haben bei den Anspruchsvoraussetzungen deshalb auch einige Einschränkungen vorgenommen. Ein Arbeitgeber, der Kurzarbeit einführen will, muss sich sehr gut mit diesem Instrument vertraut machen. Bei Streitfragen setzen die Gerichte die Messlatte für das Vorhandensein der Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen bei den Arbeitgebenden sehr hoch.

Dank der starken regionalen Wirtschaft müssen Basler Firmen im schweizerischen Vergleich glücklicherweise selten zum Instrument der Kurzarbeitsentschädigung greifen.

Die Tabelle in der Beilage zeigt die von Kurzarbeit betroffenen Betriebe im Kanton Basel-Stadt (Januar 2005 bis Mai 2013). Bis August 2013 gingen 45 Voranmeldungen bei der zuständigen Amtsstelle ein, wovon 42 bewilligt worden sind. Im Jahr 2012 haben insgesamt 90 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung beantragt, davon wurden 78 Gesuche genehmigt. Zurzeit bewegt sich die Anzahl Voranmeldungen unter dem Vorjahresniveau.

Massenentlassungen: Stand August 2013 inkl. Jahresvergleich 2007 bis 2013

Wenn eine Unternehmung innert 30 Tagen aus betrieblichen Gründen oder wegen Aufgabe der Geschäftstätigkeit zehn oder mehr Kündigungen aussprechen muss, liegt eine Massenentlassung vor, die dem zuständigen kantonalen Arbeitsamt gemeldet werden muss. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Basel-Stadt versucht, mit Beratung, Informationsveranstaltungen und möglicher Vermittlung von Lösungen Arbeitgebende und Arbeitnehmende im schwierigen Prozess rund um Massenentlassungen zu unterstützen.

Eine frühe Information über die Rechte und Pflichten bei einer möglichen Arbeitslosigkeit sowie das Vermitteln von Ansprechpersonen, die während der Kündigungsfrist mit Beratung zur Seite stehen, ist eine wichtige Massnahme, welche das AWA anbietet. Es ist empfehlenswert, dass sich Arbeitnehmende deshalb so rasch wie möglich bei den zuständigen Arbeitsämtern an ihrem Wohnort melden, sollten sie von einer Massenentlassung betroffen sein.

Die Grafik in der Beilage zeigt die Anzahl Betriebe, die in den Jahren 2007 - 2013 im Kanton Basel-Stadt Massenentlassungen durchführen mussten (2013 bis und mit August). Im aktuellen Jahr sind bis anhin acht Betriebe betroffen. Die Gründe, die zu einer Massenentlassung führen, sind unterschiedlicher Art. In vielen Fällen werden Sozialpläne mit der Vertretung der Arbeitnehmenden ausgehandelt, um die Folgen der Kündigungen etwas zu mildern.

Weitere Auskünfte

Barbara Kupfer BucherTel. +41 61 267 88 04 Akademische Mitarbeiterin Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit www.awa.bs.ch www.awa.bs.ch/kurzarbeitsentschaedigung www.awa.bs.ch/dienstleistungen/arbeitgeber/massenentlassungen.htm

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