Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Die Lage auf dem Basler Arbeitsmarkt im Juni 2014

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Ende Juni 2014 waren im Kanton Basel-Stadt 3‘090 arbeitslose Personen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) registriert, 3.6% weniger als im Mai 2014 (-116 Personen). Die Arbeitslosenquote sank somit von 3.4% im Vormonat auf 3.3% im Juni 2014. Gegenüber dem Vorjahresmonat (Juni 2013) sank die Anzahl der arbeitslosen Personen um 187 (-5.7%).

Jugendarbeitslosigkeit im Juni 2014
Von Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) betroffen waren insgesamt 318 Personen, 26 Personen weniger als im Vormonat (-7.6%). Bei den 15- bis 19-Jährigen waren es 83, bei den 20- bis 24-Jährigen 235 Personen. Die Jugendarbeitslosenquote sank somit von 3.6% im Vormonat auf 3.3% im Juni 2014. Im Vergleich zum Vorjahresmonat zeigt sich eine Reduktion um 28 Personen (-8.1%).

Stellensuchende im Juni 2014
Insgesamt wurden 4‘582 stellensuchende Personen registriert, 60 weniger als im Vormonat (-1.3%). Gegenüber dem Vorjahresmonat sank diese Zahl um 231 Personen (-4.8%).

Gemeldete offene Stellen im Juni 2014
Die Zahl der bei den RAV gemeldeten, offenen Stellen sank um 12 auf 130 Stellen (-8.5%). Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind 66 Stellen weniger gemeldet (-33.7%).

Aussteuerungen im April 2014
Gemäss vorläufigen Angaben der Arbeitslosenkassen belief sich die Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats April 2014 ausgeschöpft hatten, auf 118 Personen (Stand 03.07.2014). Im Vormonat betraf es 87 Personen (Stand 05.06.2014).

Massenentlassungen (Stand Ende Juni 2014)

Wenn ein Unternehmen innert 30 Tagen aus betrieblichen Gründen oder wegen Aufgabe der Geschäftstätigkeit zehn oder mehr Kündigungen aussprechen muss, liegt eine Massenentlassung vor, die dem zuständigen kantonalen Arbeitsamt gemeldet werden muss. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Basel-Stadt versucht, mit Beratung, Informationsveranstaltungen und Vermittlung von möglichen Lösungen Arbeitgebende und Arbeitnehmende im schwierigen Prozess rund um Massenentlassungen zu unterstützen.

Betriebe, die üblicherweise mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigen, haben zusätzlich seit dem 1. Januar 2014 die Pflicht, einen Sozialplan aufzustellen, soweit sie mindestens 30 Arbeitnehmende innert 30 Tagen entlassen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Sozialplan den Fortbestand des Betriebes nicht gefährden darf.

Die Grafik (s. Beilage) zeigt die Anzahl Unternehmungen, die in den Jahren 2007 – 2013 im Kanton Basel-Stadt Massenentlassungen durchführen mussten. Im ersten Halbjahr 2014 sind bisher vier Massenentlassungen angemeldet worden, wovon drei noch nicht abgeschlossen sind.

Hinweise

Weitere Informationen zum Verfahren bei Massenentlassungen siehe auf der Homepage Amt für Wirtschaft unf Arbeit

Weitere Auskünfte

Alessandro TaniTel. +41 61 267 88 26 Bereichsleiter Arbeitslosenversicherung Amt für Wirtschaft und Arbeit

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt