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Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bis auf Widerruf

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Die anhaltende Trockenheit führt auch in den beiden Basel zur einem markanten Anstieg der Waldbrandgefahr. Ohne länger andauernde Niederschläge wird das sich Waldbrandrisiko in den nächsten Tagen zusätzlich verschärfen. Der Kanton Basel-Stadt erlässt aus diesem Grund ein Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe im Kantonsgebiet. Das Entfachen von Feuer ist verboten, ebenso dürfen keine brennenden Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer weggeworfen werden. Ausserdem ist das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe verboten.

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen der letzten Tage führen zu einer erheblichen Waldbrandgefahr. Die Wettersituation wird sich auch in den nächsten Tagen nicht wesentlich ändern. Die extrem hohen Temperaturen werden sich bis mindestens Mittwoch dieser Woche halten. Anschliessend sind Werte prognostiziert, die sich bei Werten zwischen 25 und 29 Grad bewegen. Eine dazukommende Bise sorgt zusätzlich zur Austrocknung der Böden und zur Erhöhung des Funkenflugrisikos.

Zentrale Gefahrenquelle bilden derzeit Grill- und Picknickfeuer im Wald und am Waldrand sowie brennend weggeworfene Raucherwaren. Die Streu- und Humusschicht des Waldbodens ist in hohem Masse brandgefährdet. Insbesondere in Wäldern mit hohem Nadelholzanteil und in Wäldern mit herumliegendem Astmaterial muss von einer akuten Waldbrandgefahr ausgegangen werden.

Der Kanton Basel-Stadt erlässt aus diesem Grund ein Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe im Kantonsgebiet.

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.
    - Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden.
  • Das Steigenlassen von Heissluftballonen oder Himmelslaternen (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.

Eine Entspannung der Situation wird erst durch länger andauernde Niederschläge eintreten, die nicht vor nächster Woche zu erwarten sind.

Der Amt für Wald beider Basel bittet die Bevölkerung, durch verantwortungsbewusstes Handeln Wald- und Flurbrände zu vermeiden.

Die Entwicklung der Situation wird beobachtet und gegebenenfalls neu beurteilt.

Weitere Auskünfte

Holger Stockhaus Tel. 061 552 59 95 Amt für Wald beider Basel in Liestal

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt