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Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt weiterhin in Kraft

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Das Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern vom 7. Juli 2015 bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Die Lagebeurteilung durch die Fachbehörden zeigt, dass die Waldbrandgefahr ist nach wie vor hoch ist (Stufe 4 von 5).

Das Wetter zeigte sich in den vergangenen Tagen sehr wechselhaft. So folgten auf Schönwetterphasen mit hochsommerlichen Temperaturen auch Störungen, die flächendeckend Niederschläge in Form von Gewittern oder normalen Regenzellen brachten. Für eine Entspannung der Lage sind die Niederschläge jedoch zu gering. Der Waldboden ist nach wie vor trocken und die Waldbrandgefahr ist hoch (Stufe 4 von 5).

Die auf das Wochenende prognostizierten Niederschläge werden, wenn überhaupt, nur punktuell in Form von Gewittern fallen und die Lage nicht wesentlich entschärfen.

Aufgrund der Lagebeurteilung durch die Fachbehörden auch in Basel-Landschaft bleibt das Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern (inkl. Waldlichtungen) weiterhin bestehen.

Zur Erinnerung:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Holz- /Kohlegrills (feststehende Elektrogrills und Gasgrills können verwendet werden, da Funkenschlag ausgeschlossen ist. Es wird jedoch um entsprechende Vorsicht bei der Benutzung gebeten.)
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Beim Abbrennen von behördlich bewilligten Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden.
  • Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.

Die Behörden bittet die Bevölkerung, durch verantwortungsbewusstes Handeln Wald- und Flurbrände zu vermeiden.

Die Entwicklung der Situation wird beobachtet und gegebenenfalls neu beurteilt.

Weitere Auskünfte

Holger Stockhaus Tel. 061 552 59 95 Amt für Wald beider Basel in Liestal

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt