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Feuerverbot im Wald und an Waldrändern vom 7. Juli bleibt weiterhin und bis auf Widerruf in Kraft

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Die Schweiz erlebte eine der extremsten Hitzewochen seit dem Messbeginn vor über 150 Jahren. Vom 1. bis zum 7. Juli erreichte die durchschnittliche Tagesmaximum-Temperatur im Flachland der Alpennordseite 33 bis über 36 Grad. Zudem sind in dieser Zeit im Kantonsgebiet keine nennenswerten Niederschläge gefallen. Zwar sind in den letzten Tagen die Temperaturen wieder deutlich gefallen, doch sind die Wald- sowie Flurböden nach wie vor sehr trocken und die Waldbrandgefahr ist im Kantonsgebiet gross.

Die Trockenheit und die hohen Temperaturen der letzten Tage führten zu einer immer noch anhaltenden erheblichen Waldbrandgefahr. Die Wetterentwicklung wird sich auch in den nächsten Tagen nicht wesentlich ändern. Es ist nicht mit Niederschlägen zu rechnen und die Temperaturwerte bewegen sich zwischen 24 bis 30 Grad.

Aufgrund der Lagebeurteilung durch die verschiedenen Fachdienste auch in Basel-Landschaft bleibt das Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern (inkl. Waldlichtungen) weiterhin bestehen.

Zur Erinnerung:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills (der Gebrauch von Gasgrills ist erlaubt - es wird jedoch um entsprechende Vorsicht bei Benutzung gebeten).
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Beim Abbrennen von behördlich bewilligten Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden.
  • Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.

Der Amt für Wald beider Basel bittet die Bevölkerung, durch verantwortungsbewusstes Handeln Wald- und Flurbrände zu vermeiden.

Die Entwicklung der Situation wird beobachtet und gegebenenfalls neu beurteilt.

Weitere Auskünfte

Holger Stockhaus Tel. 061 552 59 95 Amt für Wald beider Basel in Liestal Medienanfragen via Brigitte Meyer Tel. 061 267 85 43 Generalsekretärin Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt