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Saubere Veranstaltungen und weniger Abfall bei Take-aways

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Mit der Ergänzung des Umweltschutzgesetzes hat der Grosse Rat am 12. November zwei Massnahmen zur verbesserten Sauberkeit und zur Abfallvermeidung in Basel beschlossen. Es handelt sich um die Pflicht zum Mehrweggeschirr für öffentliche Veranstaltungen und zum Abfalleimer für Take-away-Anbieter. Beide Bestimmungen sind seit 1. Januar 2015 in Kraft und sollen dazu beitragen, Basel sauber zu halten. Für eine reibungslose Umsetzung stellt das Amt für Umwelt und Energie Merkblätter zur Verfügung.

Die neuen Bestimmungen richten sich gegen die anhaltende Zunahme der Abfälle, welche hauptsächlich im öffentlichen Raum anfallen. Liegen gebliebener Müll beeinträchtigt die Stadtsauberkeit und muss zulasten der Steuerzahlenden entsorgt werden.

Mehrweggeschirrpflicht
Die Mehrweggeschirrpflicht verlangt, dass an öffentlichen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund für Getränke und Esswaren nur bepfandetes Mehrweggeschirr sowie bepfandete PET-Flaschen verwendet werden dürfen. Dies gilt auch für öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund mit mehr als 500 Personen.

Für eine Veranstaltung heisst das konkret: Esswaren und Getränke müssen in Mehrweggeschirr abgegeben und mit einem Pfand versehen werden. Mit Mehrweggeschirr sind alle Geschirrtypen, Gläser und Becher gemeint, die gewaschen und wiederverwendet werden können. Das Pfand soll sicherstellen, dass das Mehrweggeschirr wieder zurückgebracht wird und nicht irgendwo liegen bleibt.

Das Amt für Umwelt und Energie stellt Informationen und Hilfestellungen zur Umsetzung der Mehrwegpflicht zur Verfügung. Veranstalterinnen und Veranstalter grösserer, wiederkehrender Veranstaltungen wurden zudem persönlich angeschrieben und auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen hingewiesen.

Abfalleimerpflicht
Die Abfalleimerpflicht für Take-away-Anbieter verlangt, dass Betriebe, welche Getränke oder Nahrungsmittel zum unmittelbaren Verzehr verkaufen, während der Öffnungszeiten einen Abfalleimer vor ihrem Verkaufslokal aufstellen und die Abfälle auf eigene Kosten entsorgen. Die Abfalleimer sollen regelmässig entleert und ausserhalb der Öffnungszeiten von der Allmend entfernt werden.

Das heisst, zu Betriebszeiten eines Take-aways gehört der Abfalleimer mit zum selbstverständlichen Dienstleistungsangebot dazu. So erhalten die Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, Take-away-Verpackungen gleich vor Ort zu entsorgen.

Ein Merkblatt auf der Website des Amts für Umwelt und Energie informiert über das genaue Vorgehen zur Umsetzung der Abfalleimerpflicht für Take-away-Anbieter.

Für das Aufstellen eines Abfalleimers ist grundsätzlich keine Meldung an die Allmendverwaltung nötig. Nur falls die Merkblatt-Vorgaben nicht eingehalten werden können, ist die Allmendverwaltung zu kontaktieren.

Hinweise

Mehrwegpflicht
Website Amt für Umwelt und Energie
mit Merkblatt "Mehrwegpflicht"

Abfalleimerpflicht
Website Amt für Umwelt und Energie
mit Merkblatt "Abfalleimerpflicht Take-away"

Weitere Auskünfte

Matthias Nabholz Tel. 061 639 22 26 Leiter Amt für Umwelt und Energie

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt