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Wald nach wie vor brandgefährdet: Feuerverbot bleibt in Kraft

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Das Wetter ist kühler geworden und der Himmel bedeckt. Auch ist in den letzten Tagen etwas Regen gefallen. Dennoch ist der Wald weiterhin zu trocken, sodass das Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern in Kraft bleiben muss. Auf Anfang kommende Woche wird die Situation neu beurteilt.

Trotz des kühleren Wetters und einiger Regengüsse hat sich an der kritischen Ausgangslage für den Wald wenig geändert: Die wenigen Niederschlagsereignisse waren so kurz oder schwach, dass es unterhalb der Baumkronen trocken geblieben ist oder allenfalls nur sehr oberflächlich feucht wurde. Das Regenwasser ist nicht in den Boden und damit auch nicht in den Wurzelraum der Bäume eingedrungen. Folglich konnten die Bäume auch kein Wasser aufnehmen. Die Trockenheitssymptome an den Bäumen (Herbstfärbung, Welke, Blattabfall) haben weiter zugenommen. Der Wald ist nach wie vor brandgefährdet.

Die Aussichten für die laufende Woche zeigen, dass der Hochdruckeinfluss zunimmt und die Luftmasse sich abtrocknen wird. Zudem werden wieder sommerliche Temperaturen von 25 Grad und mehr erwartet.

Aufgrund der Lagebeurteilung durch die Fachbehörden auch in Basel-Landschaft bleibt das am 7. Juli 2015 verfügte Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern (inkl. Waldlichtungen) weiterhin bestehen. Dieses Verbot umfasst wie bis anhin auch die Langen Erlen.

Das heisst:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Holz- /Kohlegrills (feststehende Elektrogrills und Gasgrills können verwendet werden, da Funkenschlag ausgeschlossen ist. Es wird jedoch um entsprechende Vorsicht bei der Benutzung gebeten.)
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Beim Abbrennen von behördlich bewilligten Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden.
  • Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.

Die Entwicklung der Situation wird von den Fachdiensten in beiden Basler Kantonen beobachtet und auf Anfang kommende Woche neu beurteilt, vor allem falls in den kommenden Tagen nennenswerter Regen fällt.

Weitere Auskünfte

Holger Stockhaus Tel. 061 552 59 95 Amt für Wald beider Basel in Liestal

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt