Bericht zur Fluglärmbelastung 2015
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den Bericht der Fluglärmkommission über das Jahr 2015 an ihre jeweiligen Kantonsparlamente verabschiedet. Im Ausmass und in der Verteilung blieb der vom Betrieb des EuroAirport verursachte Fluglärm weitgehend vergleichbar mit der Situation der Vorjahre. In den Gebieten südlich des Flughafens wurde eine Zunahme der Lärmbelastung in den Nachtstunden zwischen 22.00 und 24.00 Uhr registriert.
Im Jahr 2015 hat sich das Passagieraufkommen am EuroAirport um ca. 8% auf total 7,1 Mio. erhöht (Vorjahr 6,52 Mio.). Das Frachtgeschäft hat bei einem Gesamtaufkommen von 101‘000 Tonnen gegenüber dem Vorjahr um 3% zugenommen. Diese Entwicklung hat zu einem Anstieg der Flugbewegungen (Starts und Landungen) um rund 5,4% auf total 94‘359 Flugbewegungen geführt (Vorjahr: 89‘472).
Als Folge des grösseren Flugverkehrsaufkommens hat die Lärmbelastung in allen Gebieten rund um den EuroAirport im Jahr 2015 zugenommen. In den Nachtstunden sind die Fluglärmwerte im Süden des EuroAirport grösser geworden. Die in den Nachtstunden bevorzugte Ausrichtung der Pistennutzung nach Norden für Starts und Landungen ist aufgrund der vermehrten Flugbewegungen betrieblich schwieriger geworden. Die gesetzlichen Lärmgrenzwerte konnten aber an allen Messstationen in der Schweiz problemlos eingehalten werden, die Lärmgrenzwerte werden teilweise klar unterschritten.
Die Lärmschutzbestimmungen des EuroAirport konnten auch im Berichtsjahr 2015 vollumfänglich eingehalten werden, was von den beiden Regierungen positiv vermerkt wird. Im Jahr 2015 wurden fünf sehr laute Flüge verzeichnet (davon keiner während der Nacht), während es im Vorjahr noch zehn solcher Flüge waren. In der Nacht, d.h. zwischen 22.00 und 06.00 Uhr, wurden insgesamt 4‘027 Lärmereignisse mit einem Maximalpegel über 70 dB (A) festgestellt, was klar über dem Vorjahreswert von 2‘776 liegt. Diese Zunahme ist kongruent zur generellen Verkehrszunahme in den Nachtstunden.
Die Landungen aus Süden, welche nur bei einer Rückenwindkomponente aus Norden von über 5 Knoten oder bei speziellen Wettersituationen (Gewitterzellen im Norden des Flughafens) zur Anwendung gelangen, haben im Jahr 2015 einen Wert von 8,02% erreicht. Der gegenüber dem Vorjahreswert von 6,5% erhöhte Anteil an diesen ILS 33-Anflügen ist auf häufigere Nordwindlagen in den Monaten Februar bis Juli zurückzuführen. Die Vereinbarung zur Nutzung der ILS 33-Anflüge mit einer Quote von 10% konnte auch im Berichtsjahr 2015 problemlos eingehalten werden. Weil die Quote über 8% liegt, haben die Zivilluftfahrtbehörden von Frankreich und der Schweiz eine vertiefte Analyse der ILS 33-Nutzung vorgenommen und im Bericht vom April 2016 die Vereinbarungskonformität festgestellt.
Die beiden Regierungen haben zur Kenntnis nehmen können, dass im Berichtsjahr der notwendige Erlass des französischen Verkehrsministers zur Umsetzung vom Verwaltungsrat beschlossene verschärfter Betriebsrestriktionen für laute Flugzeuge (erweitertes Start- und Landeverbot zwischen 22.00 und 06.00 Uhr für lärmige Flugzeuge und Verbot besonders lauter Flugzeuge an Sonn- und Feiertagen vor 09.00 und nach 22.00 Uhr) erfolgte und gleichzeitig verfügt wurde, dass für Starts zwischen 22.00 und 07.00 Uhr Richtung Süden die ganze verfügbare Pistenlänge ausgenutzt werden muss.