Kantone Basel-Stadt, Genf und Zürich fordern vom Bund Erhöhung der Drittstaatenkontingente
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Auch nach Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative und der besseren Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials müssen Wirtschaft und Forschung auf Fachspezialisten aus aussereuropäischen Drittstaaten zurückgreifen können. Die heutige knappe Kontingentierung schafft Unsicherheiten für Arbeitsmarktbehörden und Unternehmen und wird zunehmend als Standortnachteil empfunden. Die drei grossen Wirtschaftskantone Basel-Stadt, Genf und Zürich fordern vom Bund eine Erhöhung der Kontingentszahlen für Drittstaatenangehörige.
Damit die grossen Schweizer Wirtschaftsräume Basel-Stadt, Genf und Zürich auch in Zukunft attraktive Wirtschaftszentren bleiben, benötigen Start-ups, KMU, multinationale Unternehmen, Hochschulen und Forschungsinstitutionen Zugang zu hervorragend ausgebildeten und hochspezialisierten Fachkräften. Zu einem grossen Teil lassen sich diese Fachkräfte auf dem heimischen oder dem europäischen Arbeitsmarkt rekrutieren. Immer wieder müssen die Unternehmen aber auch auf Spezialisten aus sogenannten Drittstaaten zurückgreifen, die nicht Teil der EU sind. Namentlich innovative Branchen mit hohen Beiträgen an Forschung und Entwicklung wie beispielsweise ICT, Finance, Life Science, Pharma, Trading oder Cleantech müssen zeitgerecht ausreichend Arbeitskräfte rekrutieren können.
Kantonskontingente bereits im ersten Quartal aufgebraucht
Der Bundesrat hatte die Kontingente für Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltsbewilligung (B) und Kurzaufenthaltsbewilligung (L) per 1. Januar 2015 von insgesamt 8500 auf 6500 gesenkt. Das führte zur Kontingentsknappheit und zu Verunsicherung bei den Kantonen und den Wirtschaftsunternehmen. Im vergangenen Herbst beschloss der Bundesrat eine Erhöhung der Kontingente für das Jahr 2017 um rund 15 Prozent auf 7500. Die Nachfrage nach Kontingenten bleibt ungebrochen hoch: Die den drei Kantonen Basel-Stadt, Genf und Zürich vom Bund anfangs Jahr zugewiesenen Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten wurden bereits innerhalb des ersten Quartals aufgebraucht.
Kontingentsknappheit als Standortnachteil
Zwar haben die Kantone nach Ausschöpfung der ihnen zu Jahresbeginn direkt zugeteilten Kontingente die Möglichkeit, aus der Bundesreserve zusätzliche Kontinente zu beantragen. Allerdings ist die Bundesreserve zahlenmässig ebenfalls beschränkt und es ist voraussehbar, dass die Bedürfnisse der Kantone damit nicht abgedeckt werden können. Die knappe Kontingentierung durch den Bund sowie der heutige Verteilmechanismus schaffen Unsicherheit für Wirtschaft und Forschung. Die knappen Kontingente zwingen die kantonalen Behörden zu einer restriktiveren Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen, was bei den Unternehmen zunehmend als Standortnachteil empfunden wird. Das Risiko, dass Projekte ins Ausland verschoben werden oder gar nicht in die Schweiz kommen, steigt.
Anliegen der Kantone Basel-Stadt, Genf und Zürich
Die drei grossen Schweizer Wirtschaftskantone Basel-Stadt, Genf und Zürich tragen einen Drittel zur gesamtschweizerischen Wirtschaftsleistung bei. Der Mangel an Drittstaatenkontingenten sowie der heutige Verteilmechanismus sind hinderlich für die wirtschaftliche Entwicklung und mindern die Standortattraktivität. Die Volkswirtschaftsdirektoren der drei Kantone Christoph Brutschin (BS), Pierre Maudet (GE) und Carmen Walker Späh (ZH) stellen deshalb folgende Forderungen an den Bund:
- Erhöhung der Gesamtzahl der Drittstaatenkontingente auf mindestens das Niveau von 2014
- Vereinfachung des Zugriffs auf die Bundeskontingente für diejenigen Kantone, die regelmässig darauf angewiesen sind. Dazu gehören BS, ZH und GE
- Schaffung einer Möglichkeit für unterjährige Kontingentserhöhung bei entsprechender Nachfrage
Drittstaatenregelung berücksichtigt Inländervorrang
Der Bundesrat rückt die Kontingente für Drittstaatenangehörige bei der jährlichen Festlegung der Höchstzahlen argumentativ jeweils in die Nähe der allgemeinen politischen Zuwanderungsdebatte. Dies gilt es zu relativieren. Rein mengenmässig macht die Zuwanderung von Personen aus Drittstaaten mit Aufenthaltsbewilligung (B) und Kurzaufenthaltsbewilligung (L) einen verhältnismässig kleinen Teil der Gesamtzuwanderung in die Schweiz aus. Die Firmen und die Kantone müssen im einzelnen Bewilligungsfall heute bereits nachweisen, dass für die offene Stelle keine geeignete Arbeitskraft auf dem inländischen Arbeitsmarkt gefunden werden konnte. Der Inländervorrang ist bereits Bestandteil des Bewilligungsverfahrens.
Auch mit der politisch erwünschten und von den drei Kantonen unterstützten stärkeren Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials bleiben die innovationsgetriebene Schweizer Wirtschaft und die Forschung auch künftig auf Fachkräfte aus den aussereuropäischen Drittstaaten angewiesen. Der unbürokratische Zugriff auf die besten weltweiten Fachkräfte bleibt zentral für den Erhalt der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Schweiz.