Verstärkung des Fluglärmschutzes am EuroAirport in der Zeit nach 23 Uhr
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Der EuroAirport hat heute mitgeteilt, dass er proaktiv den Lärmschutz in den sensiblen Nachtstunden verstärken will. Insbesondere soll bei den zuständigen Zivilluftfahrtbehörden das Verfahren eingeleitet werden, damit unter anderem eine Aufhebung aller nach 23 Uhr geplanten Starts möglich wird. Der Vorsteher des für den EuroAirport zuständigen Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU), Regierungsrat Christoph Brutschin, begrüsst diesen Entscheid aus Sicht des Kantons Basel-Stadt sehr. Mit dieser Massnahme, die im Verwaltungsrat des EuroAirport auf Antrag der Schweizer Mitglieder beschlossen wurde, kann ein Beitrag zu einer nachhaltigen Verbesserung der Fluglärmsituation in der sensiblen Nachtzeit erreicht werden, was für die Entlastung der betroffenen Anwohnerschaft und die Akzeptanz des Flughafens zentral ist.
Bereits im März des Jahres hat der EuroAirport vor dem Hintergrund der gestiegenen Fluglärmbelastung in der Zeit nach 23 Uhr einen Aktionsplan beschlossen, um die Situation zu verbessern. Dazu sollen bis Ende 2019 die Anzahl der Starts Richtung Süden in dieser Zeit halbiert und die Zahl der Flugbewegungen insgesamt stabilisiert werden. Die Entwicklung unterdessen hat allerdings gezeigt, dass zusätzliche Schritte notwendig sind, um die gewünschte Entlastung zu bewirken und dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung in der Nachbarschaft des Flughafens zu entsprechen.
Nach intensiven Diskussionen konnte von den Mitgliedern der Schweizer Delegation erreicht werden, dass im Verwaltungsrat des EuroAirport nun beschlossen wurde, eine Prüfung einer Aufhebung aller geplanten Starts nach 23 Uhr einzuleiten, womit nach 23 Uhr nur noch Starts von verspäteten Flügen stattfinden würden. Im Jahr 2017 machten die geplanten Abflüge mehr als 90% der Starts zwischen 23 und 24 Uhr aus. Mit dieser Massnahme würden gegenüber dem heutigen Zustand rund 1‘300 späte Abflüge pro Jahr entfallen. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der nächtlichen Lärmbelastung erreicht werden, dies insbesondere auch im Zusammenspiel mit den sonst schon vorgesehenen Einschränkungen (z.B. Verschärfung der Lärmvorgaben für Flugzeuge). Die Umsetzung ist anspruchsvoll und erfordert im Rahmen der vom EuroAirport einzuhaltenden französischen Regelungen eine umfassende Überprüfung unter anderem der betrieblichen und ökonomischen Konsequenzen. Das Verfahren dürfte rund 24 Monate in Anspruch nehmen. Die Federführung liegt bei der französischen Zivilluftfahrtbehörde DGAC.
Von einer Aufhebung der geplanten Starts ab 23 Uhr wären vor allem die Expressfrachtunternehmen am EuroAirport betroffen, die auf möglichst gute Verknüpfungen zu ihren zentralen Hubs in Europa angewiesen sind. Welche betriebswirtschaftlichen Auswirkungen sich auf den EuroAirport ergeben und welche volkswirtschaftlichen Implikationen für die Region resultieren, wird im Rahmen der durchzuführenden Überprüfung genauer abgeschätzt. Im Expressfrachtbereich sind am EuroAirport derzeit rund 650 Personen beschäftigt und die Expressfracht ist ein wichtiger Teil der hiesigen Logistikbranche. Vom EuroAirport aus wird die Versorgung grosser Teil der Schweiz mit Expressfracht sichergestellt.
Aus Sicht von Basel-Stadt kann die Einschränkung für den Expressfrachtbereich aus Lärmschutzgründen in Kauf genommen werden. Die mögliche Entlastung der Anwohnerschaft durch weniger Flugbetrieb spät am Abend überwiegt in der Interessenabwägung. Die Erwartung ist, dass die notwendigen Schritte zur Umsetzung der vorgesehenen Massnahme rasch vorangetrieben werden.
Das WSU ist klar der Auffassung, dass mit dem nun an die Hand genommenen Schritt die Fluglärmsituation nachhaltig verbessert werden kann. Dies ist wichtig auch mit Blick auf die künftige Entwicklung des Flughafens. Weitere Verkürzungen der Betriebszeiten des EuroAirport und Beschränkungen des Betriebs in den Tagesrandzeiten sind damit weder nötig noch sinnvoll. So ist insbesondere das für Landungen freigegebene Zeitfenster von 5 bis 6 Uhr morgens von existentieller Bedeutung für die Expressfrachtbetreiber. Entsprechend könnten Forderungen in diese Richtung von Basel-Stadt nicht unterstützt werden.