Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • im Zusammenhang mit der vorgesehenen Verlagerung der FHNW Hochschule für Wirtschaft (HSW) aus der Liegenschaft Peter Merian-Strasse 86 an die Reinacherstrasse 111 die dafür notwendigen Verträge genehmigt. Damit erwirbt die Einwohnergemeinde der Stadt Basel das auf einer Parzelle der Christoph Merian Stiftung lastende Unterbaurecht der Thüring AG an der Reinacherstrasse 111. Gleichzeitig errichtet die Christoph Merian Stiftung zu Gunsten der Thüring AG ein neues Baurecht an der Mailand-Strasse, wo die Thüring AG ihren neuen Geschäftssitz bauen wird. (Auskunft: Dr. Rolf Borner, Geschäftsleiter Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 15)
  • dem Grossen Rat eine Vorlage zur Bereinigung der finanzrechtlichen Zuordnung der Staatsliegenschaften unterbreitet. Zum einen sollen vier Liegenschaften respektive Areale vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen entwidmet werden: Dies betrifft die Liegenschaften Hirtenweg 2, 6 und 10 in Riehen, Petersgraben 9, Münchensteinerstrasse 101ff. (Freizeitgartenareal Walkeweg) und das Freizeitgartenareal Holzmatt in Binningen. Zum andern sollen die Liegenschaft Petersgraben 11 und der Margarethenpark vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen umgewidmet werden. Liegenschaften im Verwaltungsvermögen sind jene, die unmittelbar der Erfüllung öffentlich festgelegter Verwaltungs- bzw. Staatsaufgaben auf längere Zeit dienen (z.B. Schulhäuser oder Gerichtsgebäude). Im Finanzvermögen figurieren diejenigen Liegenschaften, die nicht der Erfüllung einer staatlichen Aufgabe dienen und ohne Beeinträchtigung einer dem Staat übertragenen Aufgabe veräussert werden können. (Auskunft: Dr. Barbara Neidhart, Leiterin Marketing und Kommunikation, Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 27)
  • dem Grossen Rat eine Vorlage (Ratschlag) zur Änderung des Gesetzes über die Industriellen Werke vorgelegt. Nach dem Urteil des Bundesgerichts vom 17. März 2017 zum Rekurs eines IWB-Kunden gegen dessen Stromrechnung muss eine ausreichende gesetzliche Grundlage bestehen, damit die dem Kanton von der IWB zu entrichtende Konzessionsgebühr erhoben und der Kundschaft weiterverrechnet werden kann. Mit der nun beantragten Teilrevision sollen die erforderlichen Gesetzesbestimmungen geschaffen werden. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit soll ausserdem ein neuer Artikel als Grundlage für den Einsatz von intelligenten, fernauslesbaren Messeinrichtungen (Smart Meter) ins IWB-Gesetz eingefügt werden. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • dem Grossen Rat beantragt, für den gemeinsamen Fachausschuss Musik der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre 2018 bis 2021 Unterstützungsbeiträge in der Höhe von  jährlich 90‘000 Franken (insgesamt 360‘000 Franken) zu bewilligen. Der Fachausschuss fördert Auftragskompositionen, Konzerte Neuer Musik sowie multimediale oder szenische Musikproduktionen. Er fokussiert sich dabei auf die quantitative und selektive Förderung des zeitgenössischen Musikschaffens und dessen Verbreitung in der Region. (Auskunft: Dominika Hens, Beauftragte für Kulturprojekte, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 66 18)
  • dem Grossen Rat beantragt, der Sozialhilfe für die Durchführung eines Pilotprojekts für eine Erweiterung und konzeptuelle Anpassung der Notschlafstelle 105‘000 Franken einmalig und ab dem Jahr 2019 rund 850‘000 Franken wiederkehrend zu bewilligen. Mit den vorgesehenen Massnahmen soll den veränderten Anforderungen im Bereich Obdachlosigkeit Rechnung getragen werden. Denn immer mehr auch psychisch kranke Personen müssen in der Notschlafstelle übernachten. Mit der Erweiterung werden für Männer und Frauen zwei unterschiedliche Standorte zur Verfügung stehen. Am zweiten Standort werden Zimmer für länger dauernde Aufenthalte baulich angepasst. Darüber hinaus ist ein gezielter Einsatz sozialarbeiterischer Beratung vorgesehen. Damit können die Anliegen des parlamentarischen  Vorstosses Beatrice Greuter, SP, betreffend Notschlafstelle weitgehend eingelöst werden. (Auskunft: Ruedi Illes, Leiter Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziale und Umwelt, Tel. 061 685 16 07)
  • die Records Management-Strategie des Kantons Basel-Stadt 2018 bis 2024 genehmigt und dafür Ausgaben in der Höhe von 347‘000 als Budgetnachtrag 2018 genehmigt. In der öffentlichen Verwaltung ist Records Management (Dokumentverwaltung und Archivierung) ein wesentlicher Baustein für den Nachweis der Verwaltungstätigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Die Schutzziele der Informationssicherheit können mit der neuen Strategie erstmals systematisch gewährleistet werden. Records Management unterstützt so die Umsetzung zentraler Anforderungen an eine rechtsstaatliche Verwaltungstätigkeit. (Auskunft: Roger Heiz, Leiter ISO, Finanzdepartement, Tel. 061 267 67 80)
  • für den Verein Junge Kultur Basel Unterstützungsbeiträge von jährlich 850‘000 Franken in den Jahren 2018 und 2019 (insgesamt 1,65 Millionen Franken) bewilligt. Der Verein hat im Januar 2016 zusätzlich zum Jugendkulturhaus „R105“ den Betrieb des „Sommercasinos“ übernommen. Beide Institutionen haben sich in finanzieller und inhaltlicher Hinsicht erfreulich entwickelt, deshalb wird der Vertrag nun um zwei Jahre verlängert. (Auskunft: Thomas Mächler, Bereichsleitung Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 85 00)
  • auf Vorschlag des Stiftungsrates der Sympany alle bisherigen Mitglieder des Stiftungsrates inklusive Stiftungsratspräsident Siegfried Walser für die neue Amtsperiode vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 wiedergewählt.
  • 26 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

nach oben