Ausgedehntes Bettelverbot tritt am 1. September 2021 in Kraft

Am Mittwoch, 1. September 2021, tritt das teilrevidierte Übertretungsstrafgesetz in Kraft. Neu ist das Betteln im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten nicht mehr erlaubt, wenn dabei die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird. Ebenfalls verboten ist das Betteln an hochfrequentierten neuralgischen und besonders sensiblen Örtlichkeiten.

Der Grosse Rat hat am 23. Juni 2021 beschlossen, das Bettelverbot in Basel-Stadt gemäss dem Vorschlag des Regierungsrats auszuweiten und § 9 des Übertretungsstrafgesetzes (ÜStG) entsprechend zu ändern. Der Regierungsrat hat den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung auf den 1. September 2021 festgelegt. Die Änderung des ÜStG führt zu einer Anpassung der kantonalen Ordnungsbussenverordnung (KOBV) inklusive Ordnungs­bussenliste. Die meisten Verstösse gegen das Bettelverbot können nun im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden. Aufdringliches oder aggressives Betteln wird mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 100 Franken gebüsst. Wer mit dem Betteln die Sicherheit, Ruhe und Ordnung stört oder an neuralgischen und besonders sensiblen Örtlichkeiten bettelt, kann mit 50 Franken gebüsst werden. Organisiertes Betteln wird an die Staatsanwaltschaft verzeigt.

Der revidierte § 9 des ÜStG beschreibt die hochfrequentierten neuralgischen und besonders sensiblen Örtlichkeiten sowie Zonen, in denen Passantinnen und Passanten nicht oder nur schlecht ausweichen können oder deren Sicherheitsbedürfnis besonders gross ist – etwa bei Geld-, Zahlungs- und Fahrkartenautomaten. Zwar bleibt Betteln künftig in Teilen des Kantons erlaubt, doch gelten Verbote innerhalb von fünf Metern um Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen, von Geschäften, Banken, Kultureinrichtungen, öffentlichen Gebäuden, Gastronomiebetrieben und um Haltestellen. Ebenso auf Märkten, in Parks, Gärten, Friedhöfen, Spielplätzen, Schulanlangen und Unterführungen.

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