Darlehen an Universität Basel soll abgeschrieben werden

Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben der Universität Basel im Jahr 2007 Darlehen von jeweils 30 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. So wurden die damals noch nachschüssig jeweils erst im Folgejahr ausgezahlten jährlichen Bundesbeiträge vorfinanziert. Der Bund richtet seine Beiträge seit 2012 nicht mehr nachschüssig, sondern jeweils im laufenden Jahr aus. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie drei weitere Universitätskantone haben dagegen Beschwerde erhoben, weil ihnen so die Bundesbeiträge für das Jahr 2012 vorenthalten würden. Die Beschwerde wurde im Februar 2021 in letzter Instanz vom Bundesgericht abgewiesen. Die Darlehen haben somit ihren ursprünglichen Zweck verloren. Die Regierungsräte der beiden Kantone beantragen dem Landrat respektive dem Grossen Rat, auf die Rückzahlung der Darlehen zu verzichten.

Die Universität Basel finanziert ihre Aufwendungen u.a. durch Beiträge der beiden Trägerkantone und des Bundes. Unter dem Bundesgesetz über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich vom 8. Oktober 1999 wurden die Beiträge des Bundes noch nachschüssig jeweils erst im Folgejahr überwiesen. Beitrags- und Auszahlungsjahr stimmten also nicht überein.

Vorfinanzierung im Rahmen der gemeinsamen Trägerschaft
Bis Ende 2006 schoss der Kanton Basel-Stadt als alleiniger Träger der Universität die Beiträge des Bundes jeweils vor. 2007 wurde der Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel abgeschlossen. Seither beteiligte sich der Kanton Basel-Landschaft zur Hälfte an der Vorfinanzierung, die in der Bilanz der Universität abgebildet wurde. In der Folge stellten die beiden Trägerkantone der Universität per 1. Januar 2007 zur Vorfinanzierung der Beiträge des Bundes unverzinsliche Darlehen aus dem Verwaltungsvermögen von je 30 Millionen Franken zur Verfügung. Die Darlehen sind unbefristet.

Synchronisierung der Zahlungen des Bundes im Jahr 2011
Mit dem neuen Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich vom 30. September 2011 nahm der Bund eine Synchronisierung der Zahlungen vor. Der Bund richtete seine Beiträge nicht mehr nachschüssig, sondern jeweils im laufenden Jahr aus.

Bundesgericht weist Unikantone ab
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie drei weitere Universitätskantone machten in der Folge vor Gericht geltend, dass ihnen mit dieser Umstellung die Grundbeiträge für das Jahr 2012 vorenthalten werden. Mit Urteil vom 5. Februar 2021 wies das Bundesgericht in letzter Instanz die Klage der Kantone ab. Damit ist klar, dass der Bund das fehlende Jahr 2012 nicht finanziert und die Universität die Darlehen zur Deckung des vom Bund nicht finanzierten Jahrs 2012 verwenden musste.

Gutachten empfiehlt Beendigung der Darlehen
Zur Beurteilung der Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichts auf die Darlehen haben die Finanzverwaltungen der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kommt zum Schluss, dass keine Grundlage mehr für die Weiterführung der Darlehen besteht. Ein Forderungsverzicht ist gemäss Gutachten eine geeignete und zweckmässige Lösung.

Verzicht auf die Rückzahlung der Darlehen
Gemäss § 44 Abs. 4 des Staatsvertrags dienen die Darlehen der Vorfinanzierung der Beiträge des Bundes. Da die Bundesbeiträge nun jeweils für das laufende Jahr ausbezahlt werden, ist der Zweck der Darlehen der Trägerkantone an die Universität Basel nicht mehr gegeben. Die Regierungsräte der beiden Kantone beantragen dem Landrat respektive dem Grossen Rat, auf die Rückzahlung der Darlehen zu verzichten.

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