Kantonale Beiträge an die Prämienverbilligung 2022

Im kommenden Jahr sinkt in Basel-Stadt die Durchschnittsprämie der obligatorischen Krankenversicherung für Erwachsene um 1.2 Prozent, für Kinder um 1.5 Prozent und für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren um 1.7 Prozent. Der Regierungsrat passt die kantonalen Prämienbeiträge im gleichen Umfang an.

Das Eidgenössische Departement des Innern gab am 28. September 2021 die Krankenversicherungsprämien für das Jahr 2022 bekannt: In Basel-Stadt sinken die Prämien (Standardprämie mit tiefster Franchise und Unfalldeckung) für Erwachsene durchschnittlich um 1.2 Prozent, für Kinder um 1.5 Prozent und für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren um 1.7 Prozent. Diese Prämienentwicklung ist ein Effekt der neu geschaffenen Möglichkeiten des Reserveabbaus bei den Versicherern.

Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf kantonale Prämienbeiträge. Diese werden vom Regierungsrat in der Krankenversicherungsverordnung festgesetzt. Nachdem in den Vorjahren die Prämienverbilligung entsprechend dem Prämienanstieg proportional nach oben angepasst wurde, senkt der Regierungsrat für das Jahr 2022 die Prämienverbilligung ebenfalls entsprechend der Prämienentwicklung. Junge Erwachsene, welche Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten weiterhin und wie vom Bundesrecht vorgeschrieben mindestens die Hälfte der kantonalen Richtprämie. Bei Kindern mit Anspruch auf Prämienverbilligung sieht das Bundesgesetz über die Krankenversicherung eine Entlastung von mindestens 80% der kantonalen Richtprämie vor.

Die Beiträge an die Krankenversicherungsprämien werden im Kanton Basel-Stadt auf Antrag hin vom Amt für Sozialbeiträge (ASB) ausgerichtet. Versicherte, die ein alternatives Versicherungsmodell in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gewählt haben, erhalten seit 1. Juli 2019 einen zusätzlichen Beitrag.

Hinweise:

Vollständiger Bericht zur Prämienverbilligung 2022 siehe ASB-Homepage www.asb.bs.ch

Informationen zur Prämienverbilligung inkl. Merkblätter und Antragsformulare siehe ASB-Homepage www.asb.bs.ch/krankenversicherung.html  

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