Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • nach dem Abschluss und der Auswertung der Vernehmlassung dem Grossen Rat eine Teilrevision des Gesetzes über Freizeitgärten beantragt. Die Teilrevision des Freizeitgartengesetzes dient der Weiterentwicklung und Präzisierung der Grundsätze der Freizeitgartenpolitik. Im Zuge der Teilrevision sollen im Gesetz zudem die Funktionen der Freizeitgärten aufgenommen werden. Konkrete Ziele der Teilrevision sind effizientere formelle Abläufe, klare Rollenzuteilungen der involvierten Behörden und Privaten sowie die Beseitigung von gesetzlichen Ungenauigkeiten und Regelungslücken. Daraus folgen in der Umsetzung insbesondere auch für die Pächterinnen und Pächter der Freizeitgärten mehr Klarheit und Nachvollziehbarkeit. Zudem führen die Anpassungen für alle Parteien zu mehr Rechtssicherheit im Konfliktfall. (Auskunft: Joël Lässer, Rechtsabteilung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 91 12)
  • für die Durchführung eines Projektwettbewerbs und die Projektierung zur Umgestaltung der Solitude-Promenade dem Grossen Rat eine Ausgabenbewilligung über 2,32 Mio. Franken beantragt. Die Solitude-Promenade zwischen Schaffhauserrheinweg und Grenzacher-Promenade ist eine bei Fussgängerinnen und Fussgängern sowie bei Velofahrenden gleichermassen beliebte und gern genutzte Alltags- und Freizeitverbindung entlang des Rheins. Dabei führen aber die beengten räumlichen Verhältnisse zu gegenseitigen Behinderungen – gerade auch in den Sommermonaten. Dies lässt sich nur durch bauliche Massnahmen verbessern, wobei sich die Situation aufgrund der geologischen und topografischen Gegebenheiten, des Naturschutzes sowie die Eigen­tums­verhältnisse entlang der Promenade als äusserst komplex erweist. (Auskunft: Thomas Gerspach, Grünplanung, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 69 45
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Joël Thüring (SVP) betreffend «keine Marktgebühren bis zur vollständigen Erholung des Gewerbes nach der Coronakrise» nicht zu überweisen. Im Rahmen der Corona-Massnahmen wurden im Kanton Basel-Stadt im 2020 für die genannten Märkte in der Innenstadt bereits Gebührenerlasse gesprochen. Seit Beginn 2021 finden die Märkte in der Innenstadt und den Quartieren im gewohnten Rahmen, jedoch unter Einhaltung der Schutzkonzepte, statt. Ein Gebührenerlass erscheint daher derzeit nicht gerechtfertigt. Sollte sich die Pandemiesituation erneut verschlechtern und das Marktwesen einschränken, hat der Regierungsrat mit der bestehenden Gesetzgebung genügend Handlungsspielraum, um bei Bedarf Gebührenerlasse zu beschliessen. (Auskunft: Sabine Horvath, Leiterin Standortmarketing und Aussenbeziehungen, Präsidialdepartement, Tel. 079 623 30 14)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Sebastian Kölliker, SP) betreffend «Veröffentlichung der Empfehlungen und Stellungnahmen der begleitenden Fachkommission des Prozesses der Vorsorgeplanung in der Gesundheitsversorgung» abzuschreiben. Der Bericht der Fachkommission wurde als Anhang zum Bericht „Gleichlautende Spitallisten 2021 für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in den Bereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation am 27. Mai 2021 unter anderem auf der Homepage des Gesundheitsdepartements veröffentlich. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • für die Impfforschung 1 Mio. Franken in Form einer Finanzhilfe zu Lasten des Standortförderungsfonds genehmigt. Konkret unterstützt der Regierungsrat damit die präklinische Entwicklung eines Impfstoffs der Firma RocketVax gegen das SARS-CoV2-Virus. Diese Mittel gehen an das Universitätsspital Basel, das als Partner des Kantons dessen Interessen und auch die der weiteren öffentlichen Institutionen im Rahmen der Forschungskooperation RocketVax koordiniert. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Bereich Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • den Bericht der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) über die Erfüllung des Leistungsauftrags 2020 an den Grossen Rat weitergeleitet. (Auskunft: Dr. Ariane Bürgin, Leiterin Bereich Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 40 10)
  • den Geschäftsbericht (Jahresbericht und Jahresrechnung) der Basler Kantonalbank (BKB) genehmigt diesen zur Kenntnisnahme an den Grossen Rat weitergeleitet. Gleichzeitig hat der Regierungsrat die Mitglieder des Bankrates und der Geschäftsleitung der BKB für das Geschäftsjahr 2020 entlastet. (Auskunft: Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 02)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Absichtserklärung von Frankreich und der Schweiz, mit welcher für die Grenzregion entlang der französisch-schweizerischen Grenze, spezifische Regelungen vorgesehen sind, begrüsst. Die Regelung soll die Lebenswirklichkeiten in diesem Raum widerspiegeln und die Anliegen der Bevölkerung und der Wirtschaft aufnehmen. (Auskunft: Sabine Horvath, Leiterin Standortmarketing und Aussenbeziehungen, Präsidialdepartement, Tel. 079 623 30 14)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen der Covid-19-Verord­nung Arbeitslosenversicherung vorbehaltlos zugestimmt. Mit der Verlängerung der Bezugsdauer auf 24 Monate, der Weiterführung des summarischen Verfahrens sowie der Verlängerung des Anspruchs für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen, für Lernende und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Verhältnissen kommt er dem aktuell immer noch verbreiteten Unterstützungsbedürfnis entgegen. Indem er den Anspruch dieser Personenkreise auf betriebliche Tätigkeiten konzentriert, die durch behördliche Massnahmen eingeschränkt werden, und mit der Wiedereinführung einer Karenzfrist von einem Tag, berücksichtigt der Bundesrat gleichzeitig in angemessenem Mass die schrittweise Rückkehr zum Normalverfahren. (Auskunft: Nicole Hostettler, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 50)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung angesichts der sich positiv entwickelnden epidemiologischen Lage die geplanten Öffnungsschritte (Öffnungspaket V) grundsätzlich begrüsst. Bis Ende Juni werden noch nicht alle impfwilligen Personen vollständig geimpft sein. Es ist deshalb wichtig, dass die Basismassnahmen (Hygiene- und Abstandsregeln), aber auch die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen bleiben, bis alle impfwilligen Personen ihre vollständige Impfung erhalten haben, schreibt der Regierungsrat. (Auskunft: Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, Vorsteher Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 23)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Anpassungen der Einreisebestimmungen und der grenzsanitarischen Massnahmen in der Verordnung besondere Lage begrüsst. Die Verbreitung von Virusmutationen zu verhindern, welche die Erfolge der Impfkampagne gefährden könnten, muss ein wichtiger Bestandteil der Pandemiebekämpfung bleiben. Es wird deshalb unterstützt, dass die Einreise aus Ländern mit besorgniserregenden immunevasiven Varianten strengeren Beschränkungen unterliegen kann, schreibt der Regierungsrat. (Auskunft: Thomas Steffen, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 32)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die neue Verordnung über ein Warnsystem zu Covid-19 für Veranstaltungen begrüsst. Mit dieser Verordnung soll die Möglichkeit geschaffen werden, die SwissCovid-App um das Presence-Tracing zu ergänzen. beiden neuen Warnmöglichkeiten können in ausgewählten Situationen eine sinnvolle Ergänzung zu den übrigen Massnahmen darstellen und helfen, die Virusausbreitung beispielsweise im Rahmen eines potenziellen Superspreading-Events einzudämmen. In diesem Sinne können sie das bestehende kantonale Contact Tracing ergänzen, aber nicht ersetzen, schreibt der Regierungsrat. (Auskunft: Thomas Steffen, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 32).
  • als Delegierte des Kantons Basel-Stadt in das Kuratorium des Swiss TPH für die Leistungsauftragsperiode 2021–2024 gewählt
    o   Dr. Eva Herzog, Ständerätin des Kantons Basel-Stadt
    o   Dr. Rolf Borner, Geschäftsleiter Immobilien Basel-Stadt, des. Direktor Infrastruktur und Betrieb der Universität Basel

in Absprache mit dem Kanton Basel-Landschaft ist Dr. Eva Herzog anstelle des per Ende 2022 zurücktretenden Dr. Andreas Burckhardt für die Übernahme des Präsidiums per 1. Januar 2023 vorgesehen.

Zur Wahrung der Governance hat Rolf Borner auf den Zeitpunkt seiner Wahl als Infrastrukturdirektor der Universität seine aktuelle Funktion als Co-Leiter und Mitglied des Immobiliengremiums der Universität abgegeben. Im Sinne einer nahtlosen Nachfolge hat Barbara Rentsch, Leiterin Portfoliomanagement bei Immobilien Basel-Stadt die Funktion der Co-Leitung des Immobiliengremiums der Universität übernommen. (Auskunft: Regierungsrat Dr. Conradin Cramer, Vorsteher des Erziehungsdepartements, Tel. 061 267 84 40)

 

Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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