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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat die Validierung der in stiller Wahl gewählten Gerichtspräsidien für die Amtsperiode vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 beantragt.
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Andrea Elisabeth Knellwolf, Die Mitte) betreffend «Verbesserung der Sicherheit im Strassenbereich Nähe Endstation Tram 8 Neuweilerstrasse» abzuschreiben. Die bestehende Mittelinsel auf dem Verkehrsknoten wurde baulich angepasst. Nun ist der Fussgängerstreifen normgerecht ausgestaltet und auf der Wunschlinie der Fussgängerinnen und Fussgänger ausgerichtet. Zudem wurde an der Weiherhofstrasse eine Trottoirüberfahrt gebaut. Neu regelt schliesslich eine Tramsicherungsanlage den Knoten bei der Ein- und Ausfahrt des Trams. Die neuen Anpassungen am Verkehrsknoten ermöglichen eine klare Vortrittsituation und eine sichere Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug David Wüest-Rudin, GLP) betreffend „Transparenz, Interessenskonflikte und Zukunft der Beteiligung bei der MCH Group» abzuschreiben. Der Regierungsrat erachtet eine namhafte Beteiligung des Kantons an der MCH Group AG für die Standortsinteressen als sinnvoll, so wie dies auch der Grosse Rat im Juni 2020 festgelegt hat. Seit Februar 2021 ist der Regierungsrat nicht mehr selber im Verwaltungsrat der MCH Group AG vertreten. Die Interessen des Kantons werden durch zwei Delegierte wahrgenommen, die vom Regierungsrat bestimmt werden. (Auskunft: Regierungsrat Kaspar Sutter, Vorsteher WSU, Tel. 061 267 85 40)
  • in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Raffaela Hanauer (GAB) betreffend «neue Strasse zur Erschliessung des Entwicklungsgebietes Bachgraben» nochmals zum Ausdruck gebracht, dass es dem Regierungsrat ein wichtiges Anliegen ist, das regional bedeutende Gewerbegebiet Bachgraben in Allschwil gut an das übergeordnete Verkehrssystem anzubinden. Mit drei aufeinander abgestimmten «Schlüsselprojekten» sollen deshalb die Erreichbarkeit mit ÖV, Velo und Auto umfassend verbessert und die Wohnquartiere in Basel West vom Verkehr entlastet werden. Diese Schlüsselprojekte sind das Tram Bachgraben, eine Velovorzugsroute Bachgraben-Basel SBB und der Zubringer Bachgraben-Allschwil (ZUBA). Der ZUBA ist zentrale Voraussetzung für die von Basel-Stadt zu finanzierende neue Tramstrecke zwischen Bachgraben und Bahnhof St. Johann: Erst mit der Verlagerung des Verkehrs von den Stadtstrassen in Basel West auf den ZUBA wird Raum frei für einen unbehinderten ÖV. Das abgestimmte Massnahmenpaket zur Anbindung des Gebiets Bachgraben leistet einen Beitrag zur Erreichung der regierungsrätlichen Ziele einer klimaschonenderen Verkehrspolitik. (Auskunft: Barbara Auer, Abteilungsleiterin Verkehrsplanung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel, 061 267 40 39)
  • die Leistungsvereinbarungen für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und ungedeckten Kosten der baselstädtischen Spitäler, des Universitäts-Kinderspitals beider Basel und des Universitären Zentrums für Zahnmedizin für die Jahre 2022 – 2025 genehmigt. Grundlage dazu bilden die vom Grossen Rat am erteilten Rahmenausgabenbewilligungen. (Auskunft: Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, Vorsteher Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 23)
  • der HEKS Regionalstelle beider Basel in den Jahre 2022 bis 2023 für das Angebot «BrückenbauerInnen» einen Staatsbeitrag in der Höhe von 480’000 Franken (jährlich 240’000 Franken) aus dem kantonalen Integrationsprogramm bewilligt. Die BrückenbauerInnen stärken und befähigen sozial benachteiligte, bildungsferne, fremdsprachige Familien, ihre Kinder bestmöglich auf ihrem Entwicklungsweg zu begleiten. Das Angebot leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit. (Auskunft: Michael Wilke, Leiter Diversität und Integration, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 44 54)
  • dem HEKS Inlanddienst für die Vermittlungsstelle Linguadukt einen Staatsbeitrag in der Höhe von 330’000 Franken (jährlich 165’000 Franken) für die Jahre 2022 bis 2023 bewilligt. Durch diese Dienste können Missverständnisse vermieden werden, die andernfalls sowohl für die Fremdsprachigen wie auch für die Institutionen und Behörden folgenreiche negative Auswirkungen haben könnten. (Auskunft: Michael Wilke, Leiter Diversität und Integration, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 44 54)
  • für die Opferhilfe beider Basel für die Jahre 2022 bis 2025 Mittel von insgesamt 3,850 Mio. Franken (jährlich 962'500 Fr.) bewilligt. Das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten schreibt vor, dass die Kantone Beratungsstellen für Opfer von Gewalttaten vorzusehen haben Die OHBB leistet seit Jahren fachlich anerkannte Arbeit. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • zwei Verträge genehmigt, die die Unterstützung des Switzerland Innovation Park Basel Area regeln. Wie bereits zu einem früheren Zeitpunkt beschlossen, gewährt Basel-Stadt der Trägerschaft des Switzerland Innovation Park Basel Area für die Periode 2022 bis 2025 Finanzhilfen von insgesamt 1,5 Mio. Franken sowie Investitionsbeiträge vornehmlich für den neuen Standort in Allschwil im Umfang von 5,7 Mio. Franken. Die Beiträge werden dem Standortförderungsfonds entnommen. Der Kanton Basel-Landschaft hat äquivalente Beiträge bewilligt. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Bereich Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • die Verordnung über die Tagesstrukturen und die Ferienangebote erlassen. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und ersetzt die bisherige Tagesstrukturenverordnung. Seit deren Erlass im Dezember 2014 wurde das Tagesstrukturangebot erheblich ausgebaut und um das Angebot der «Ferienbetreuung an Schulen» ergänzt. Des Weiteren wurden mit der Annahme der Steuervorlage 17 durch die Basler Stimmbevölkerung weitere Prämienverbilligungsgruppen gebildet bzw. die Elternbeitragsermässigungen angepasst. (Auskunft: Urs Bucher, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • zum Vollzug der Bundesgesetzgebung die Verordnung über die elektronische Überwachung zum Schutz gewaltbetroffener Personen erlassen. In der Verordnung wird das Amt für Justizvollzug als Vollzugsstelle bestimmt und das Vollzugsverfahren geregelt. Zudem legt die Verordnung das Vorgehen bei Verstössen gegen die Überwachung, den Umgang mit den gesammelten Daten sowie die Kostenauferlegung fest. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • die Liste der Pflegeheime für den Kanton Basel-Stadt per 1. Januar 2022 den veränderten Gegebenheiten angepasst. In der neuen kantonalen Pflegeheimliste  resultiert gegenüber dem bisherigen Stand eine Reduktion der Gesamtpflegeplätze um 69 Plätze von 3‘094 Pflegeplätzen im Jahr 2021 auf 3‘025 Pflegeplätze im Jahr 2022. (Auskunft: Linda Greber, Leiterin Abteilung Langzeitpflege, Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 50
  • die Änderung des Gebührentarifs der Industriellen Werke Basel IWB betreffend Gas, Fernwärme und für die elektrische Energie genehmigt. Die Tariferhöhungen per 1. Januar 2022 erfolgen insbesondere aufgrund der eingetretenen starken Erhöhungen der internationalen Energiepreise, bedingt v.a. durch die Knappheiten im Gasmarkt. Die erheblichen Verteuerungen des Gas-Vorlieferanten (GVM) werden nicht vollständig an die Kunden weitergegeben. Der IWB-Gastarif wird im Schnitt um rund 25 % erhöht. Der Fernwärmetarif wird im Schnitt um 12.25 % angehoben, einerseits, um die teurere Beschaffung von Erdgas als Quelle für die Spitzenlastproduktion aufzufangen, andererseits, um die Kostensteigerungen als Folge des Ausbaus des Fernwärmenetzes und der steigenden Produktionskosten von CO2-neutraler Wärme zu berücksichtigen. Um Fehlanreize im Bereich von freien Strommarktkundinnen und -kunden zu vermeiden, werden zudem die Bestimmungen für die Tarifierung der Ersatzlieferung von Strom angepasst. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die geplante Änderung des Umweltschutzgesetzes grundsätzlich begrüsst, gleichzeitig aber auch einige Anpassungen angeregt. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • anstelle des zurückgetretenen Roman Scheidegger für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Kommission für die kaufmännische Berufsbildung gewählt:
    Adrian Heer
  • anstelle der zurückgetretenen Gina Meyer für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Kommission Gemeinsame Planung Behindertenhilfe Basel-Stadt und Basel-Landschaft gewählt:
    Johanna Sührk

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.