Wahlvorbereitungskommission schlägt 79 nebenamtliche Richterinnen und Richter zur Wahl vor

Die Wahlvorbereitungskommission des Grossen Rates hat ihren Bericht zu den Erneuerungswahlen der Richterinnen und Richter für die Amtsperiode 2022 bis 2027 verabschiedet. Sie beantragt dem Grossen Rat 79 Personen zur Wahl, genau so viele Personen wie Richterämter zu besetzen sind.

Insgesamt hatten sich 89 Personen für ein Richteramt im Kanton beworben. Die Wahlvorbereitungskommission führte mit sämtlichen Kandidierenden eine kurze Anhörung durch. Sie stellt fest, dass die eingegangenen Bewerbungen von hoher Qualität sind. Aus den vorliegenden Nominationen hat die Kommission in einem Entscheidverfahren und aufgrund der von ihr aufgestellten Wahlkriterien für jedes der vier Gerichte so viele Wahlvorschläge vorgenommen, wie Stellen zu besetzen sind.

Der Vorschlag der Wahlvorbereitungskommission sieht eine Verteilung der Richterstellen auf die Parteien wie folgt vor: SP 23; GAB 14; LDP 11; Mitte/EVP 9; SVP 8; GLP 7 und FDP ebenfalls 7. Von den vorgeschlagenen Personen sind 46 Frauen und 33 Männer.

Für die Beratungen der Wahlvorbereitungskommission gilt die Geheimhaltung.

Gemäss Gerichtsorganisationsgesetz § 20 Abs. 3 (GOG) hat der Grosse Rat die Richterinnen und Richter des Appellationsgerichts, des Zivilgerichts, des Strafgerichts und des Sozialversicherungsgerichts für jeweils eine Amtsdauer von sechs Jahren zu wählen. Die aktuelle Amtsdauer endet am 31. Dezember 2021.

Die Wahlen werden in der Oktober-Sitzung (20./27.) des Grossen Rates stattfinden.

nach oben