Ausbeutung vorbeugen: Bilanz Erstberatungsangebot für ukrainische Schutzsuchende

Seit dem 1. Juni 2022 stand ukrainischen Schutzsuchenden im Migrationsamt befristet eine Erstberatungsstelle zur Verfügung. Diese erklärte den Schutzsuchenden die hiesigen Gegebenheiten rund ums Arbeiten und verwies bei weiterführenden Fragen an die zuständigen Fachstellen. Angesichts des sinkenden Bedarfs hat der Regierungsrat beschlossen, dieses Beratungsangebot durch die bereits bestehenden Angebote innerhalb der Regelstrukturen abzulösen.

Das im Auftrag des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom Roten Kreuz Basel-Stadt geführte kostenlose Angebot startete im Juni 2022 in den Räumlichkeiten des Migrationsamts. Die Beratungen werden auf Ukrainisch oder Russisch durchgeführt. Ziel war es, Schutzsuchende möglichst rasch nach ihrer Einreise niederschwellig zu den Themen von möglicher Arbeitsausbeutung und Menschenhandel zu sensibilisieren. Erwartungsgemäss gelangen die Schutzsuchenden mit diversen Fragen an die Beratungsstelle. Sie werden dann an die zuständigen Fachstellen innerhalb und ausserhalb des Kantons (Sozialhilfe, Amt für Wirtschaft und Arbeit, RAV, Migrationsamt, GGG Benevol) weiter verwiesen. Seit Anfang Juni haben etwa rund 440 Personen in 620 Beratungen das Angebot in Anspruch genommen. Mehr als die Hälfte der Beratenen wohnt nicht in Basel-Stadt, sondern in anderen Kantonen und im nahen Ausland, was für die Qualität und den bisherigen Bedarf dieser Erstberatungsstelle spricht.

Bei den nachgefragten Themen steht klar der Bereich «Arbeit» im Vordergrund, gefolgt von «Wohnen», «Aufenthaltsstatus» und «Rückkehr». Somit konnte die Beratungsstelle dort ansetzen, wo sie mit ihrem Angebot auch sensibilisieren wollte. Die Beraterinnen und Berater bekamen in 20 Fällen Hinweise auf Ungereimtheiten, wie ausbleibende oder sehr tiefe Löhne, nicht vereinbarte Arbeitsbedingungen, fehlende Verträge und unseriöse Angebote. In einem Fall von ausserhalb von Basel-Stadt waren die Hinweise auf strafrechtliche Relevanz so deutlich, dass sich die betroffene Person mit Unterstützung der Beraterinnen an die zuständige Staatsanwaltschaft wandte. In einem weiteren Fall konnte mit Unterstützung des AWA Rechtsberatung erwirkt werden, damit ein verwehrter Vollzeitlohn von mehreren Monaten nachträglich ausbezahlt wurde.

Das Angebot in den Räumlichkeiten des Migrationsamts wird auf Ende November 2022 beendet. Dem Kanton Basel-Stadt werden zur Zeit nur wenige ukrainische Flüchtlinge neu zugewiesen werden, weil er bereits früh überproportional viele ukrainische Personen übernommen hatte. Den heute anwesenden Personen sind die kantonalen Zuständigkeiten und Abläufe unterdessen besser bekannt. Viele von ihnen konnten sich mit der Unterstützung ihrer Gastfamilien hier gut verankern. Anstelle der Erstberatung im Migrationsamt zur Prävention von Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung werden sich ukrainische Schutzsuchende an die bereits bestehenden Regelstrukturen der Sozialhilfe, der RAV und des Amts für Wirtschaft und Arbeit im Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt wenden können.

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