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Solaranlagen

Solaranlagen in Basel-Stadt

Die Errichtung einer Solaranlage ist melde- oder baubewilligungspflichtig. Dieser Grundsatz ist bundesrechtlich in Art. 18a des Raumplanungsgesetzes verankert.

Meldepflichtige Solaranlagen

Solaranlagen sind im Kanton Basel-Stadt meldepflichtig, wenn sie:

Baubewilligungspflichtige Solaranlagen

Sind die obigen Voraussetzungen nicht gegeben – wenn Sie zum Beispiel eine Solaranlage in der Schutzzone errichten möchten oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht –, so ist eine Baubewilligung erforderlich. Unter Baubewilligungsverfahren erhalten Sie alle relevanten Informationen.

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Erreichbarkeit

Telefonsprechstunde: Täglich von 9.00 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

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