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Zulassung Veteranenfahrzeuge

Besitzen Sie einen Oldtimer, für den Sie eine Zulassung beantragen möchten? Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zur Zulassung von Verteranenfahrzeugen.

Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge und die dazugehörenden Anhänger, die

  • eine Erst-Inverkehrsetzung von mehr als 30 Jahren aufweisen,
  • nur für private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird.
  • höchstens 2000 - 3000 km pro Jahr zurücklegen
  • den ursprünglichen Ausführungen entsprechen
  • optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sind

Um den Eintrag «Veteranenfahrzeug» zu erhalten, ist eine entsprechende Fahrzeugprüfung in der Motorfahrzeug-Prüfstation in Münchenstein Voraussetzung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Fahrzeugprüfung Veteranen der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel.

Zustellung des Versicherungsnachweises für Motorfahrzeuge überprüfen

Für die Zulassung eines Motorfahrzeuges muss der MFK vorab ein elektronischer Versicherungsnachweis vorgelegt werden. 

Der Nachweis kann direkt bei der Versicherung beantragt werden – die Versicherung übermittelt ihn dann elektronisch an die MFK. Mit dem E-Service «Abfrage Versicherungsnachweis» kann überprüft werden, ob der Versicherungsnachweis bereits zugestellt wurde.

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