Bedarfsplanung Behindertenhilfe 2026-2028
Amt für Sozialbeiträge (ASB)

Der Regierungsrat hat im Dezember 2025 die Bedarfsplanung der Behindertenhilfe für die Jahre 2026–2028 verabschiedet.
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft erarbeiten die Bedarfsplanung gemeinsam und überprüfen alle drei Jahre, in welchen Bereichen die Behindertenhilfe weiterentwickelt oder angepasst werden soll. Inhaltlich setzt die Planung für die kommenden Jahre mehrere Schwerpunkte. Im Fokus stehen die steigende Zahl von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sowie der wachsende Bedarf an individueller und zunehmend komplexer Unterstützung. Dazu gehören zum Beispiel Menschen mit schweren Verhaltensauffälligkeiten in Kombination mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen oder mit Suchterkrankungen. Weitere wichtige Themen sind der Ausbau der ambulanten Wohnbegleitung und die Förderung der Inklusion in die Arbeitswelt.
Bereits bei der Erarbeitung der Bedarfsplanung war eine Begleitgruppe von Menschen mit Behinderungen beteiligt. Sie brachten ihre Erfahrungen und Perspektiven als Expert:innen ein und unterstützten dabei, die Inhalte verständlich aufzubereiten. Ergänzend zum ausführlichen Bericht wurde zudem eine Version «einfach erklärt» erstellt, um die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.
Preis | Jahr | |
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Bedarfsplanung Behindertenhilfe 2026-2028 | Gratis | 2026 |