Zustandsbericht Altlasten

Der frühere leichtfertigere Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen stellt heute ein Risiko dar. Zahlreich mit Abfällen gefüllte Kiesgruben und belastete Betriebs- und Unfallstandorte zeugen davon. Sie sind inzwischen Schadstoffquellen für Belastungen von Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer und Luft und können eine Gefährdung für die Umwelt und den Menschen darstellen.
In den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind aktuell 1’718 belastete Standorte registriert (Stand 2025).
Seit der Einführung der Altlasten-Verordnung im Jahr 1998 mussten in den beiden Kantonen bisher 34 Standortsanierungen aktiv durchgeführt werden, weil von den Standorten unzulässig viele Schadstoffe in die Umwelt, meist ins Grundwasser, gelangt waren. Weitere 62 Standorte sind 2025 als sanierungsbedürftig eingestuft und gelten nach Altlasten-Verordnung somit als echte Altlasten. Daneben finden sich «untersuchungsbedürftige Standorte, bei denen durch eine altlastenrechtliche Voruntersuchung geklärt werden muss, ob ein Überwachungs- oder Sanierungsbedarf vorliegt und andere belastete Standorte die zwar Schadstoffe im Untergrund aufweisen, von denen aber in ihrem aktuellen Zustand keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Diese Areale werden je nach Schadstoffgehalt überwacht oder als sogenannte «Bauherrenaltlast» bei Bautätigkeit saniert.
Inhalte aktualisiert im Juli 2026.
Indikatoren
Ursachen
Die Altlastenproblematik ist eng mit der Siedlungsentwicklung und der Entwicklung der Industrie- und Konsumgesellschaft verknüpft. Häufig haben jahrzehntelange und mit Genehmigung der Behörden durchgeführte Ablagerungen von Siedlungs- und Industrieabfällen zu heute belasteten Arealen geführt. Die Ablagerung von Abfällen aller Art in Kiesgruben, Steinbrüchen oder auf Halden war lange Zeit die gängigste Art der Abfallentsorgung. Vorkehrungen zum Schutz von Grund- oder Oberflächengewässer durch Basis- oder Oberflächenabdichtungen wurden erst mit steigendem Umweltbewusstsein getroffen. So konnte Niederschlagswasser ungehindert in die Abfälle eindringen und Schadstoffe auswaschen. Diese Deponiesickerwässer gelangten dann ungehindert ins Grundwasser und in angrenzende Bäche.
An den Standorten von Gewerbe- und Industriebetrieben, Tankstellen, chemischen Reinigungen u.a. wurden teilweise grosse Mengen an umwelt- und wassergefährdenden Stoffen eingesetzt. Durch Handhabungsverluste, Leckagen an z.B. Abwasserleitungen und durch Unfälle ist es zu zahlreichen Verunreinigungen des Untergrunds und des Grundwassers gekommen.
Dank der gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit Abfällen und verbindlicher, neuer betrieblicher Umweltstandards seit den 1980er-Jahren nimmt die Anzahl der belasteten Standorte aber inzwischen stetig ab.
Belastungen
Von Abfalldeponien, Betrieben oder Unfallstandorten können umweltgefährdende Stoffe in die Umwelt gelangen, wie z. B.:
- Schadstoffe werden mit eindringendem Sickerwasser ausgewaschen und belasten Grundwasser oder Oberflächengewässer,
- Schadstoffe werden durch ausgasende Siedlungsabfalldeponien in die Luft abgegeben oder
- Schwermetalle sammeln sich bei Schiessanlagen im Boden an.
Die gesetzliche Grundlage für die schweizweit einheitliche Beurteilung der Belastungen und der Gefährdung für Mensch und Umwelt liefert die Altlasten-Verordnung, die seit 1998 in Kraft ist.
Zustand
In den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind 1’718 Standorte in den beiden Katastern der belasteten Standorte eingetragen (Stand 2025). Eigentümer einer möglichen belasteten Fläche werden vorgängig über den geplanten Eintrag informiert und können dazu Stellung nehmen, eigene Informationen zur Situation des Standortes einreichen oder auch Untersuchungen durchführen lassen.
Insgesamt wurden seit 2012 34 Standorte erfolgreich saniert. Weitere 23 Standorte werden zurzeit überwacht. Bei überwachungsbedürftigen Standorten wird der Verlauf der Schadstoffemissionen längere Zeit beobachtet, um über eine mögliche Sanierungsbedürftigkeit zu entscheiden. Betroffen von der Überwachung ist in der Regel das Grundwasser. Aber auch Oberflächengewässer und in seltenen Fällen auch die Raumluft, zum Beispiel in Kellern, können überwacht werden.
Insgesamt liegt bei 3% aller belasteten Standorte in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt derzeit ein Sanierungsbedarf vor (sogenannte Altlasten).
Auswirkungen
Die Auswirkungen des Umgangs mit Abfällen im Laufe der Siedlungs- und Industriegeschichte haben zu Verunreinigungen des Bodens, des Grundwassers, des Oberflächengewässers und der Luft geführt. Dabei ist nicht das blosse Vorhandensein von Schadstoffen im Untergrund ausschlaggebend für die Gefährdung der Umwelt, vielmehr kommt es auf die Mobilität der Schadstoffe, die Beschaffenheit des Untergrunds ( z.B. Geologie, Hydrologie) und auf die Einwirkungen an, die von den vorliegenden Schadstoffen auf die betroffenen Schutzgüter ausgehen.
Gelangen gefährliche Stoffe einer Altlast in die Umwelt, stellen sie eine Bedrohung für den Menschen, für die Lebensgemeinschaften in den Gewässern und für die Fruchtbarkeit des Bodens dar.
Bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten fallen wegen der speziellen Entsorgung des belasteten Aushubmaterials deutlich höhere Entsorgungskosten an.
Massnahmen
Mit der Altlasten-Verordnung 1998 wurden die Kantone verpflichtet, einen öffentlich zugänglichen «Kataster der belasteten Standorte» zu erstellen. In diesem Kataster werden alle Standorte verzeichnet, die nachgewiesen oder mit grosser Wahrscheinlichkeit belastet sind. Dabei werden sie unterteilt in unbedenkliche Standorte, die zwar registriert sind, aber keine weiteren altlastenrechtlichen Massnahmen erfordern, und in Standorte, die weiter untersucht und hinsichtlich ihrer Gefährdung abgeklärt werden müssen. In der Altlastenverordnung ist auch geregelt, wie und in welchen Schritten die Untersuchung eines im Kataster eingetragenen oder für den Eintrag vorgesehenen Standortes zu erfolgen hat. Sie gewährleistet eine schweizweit einheitliche Altlastenbearbeitung und Bewertung durch die kantonalen Behörden. Bauvorhaben auf belasteten Standorten haben in den letzten Jahren zugenommen und stellen keine unlösbare Aufgabe dar. Obgleich meist mit mehr Aufwand und höheren Kosten zu rechnen ist.
Stellt sich bei der Untersuchung einer Belastung heraus, dass Schadstoffebereits in unzulässiger Weise auf ein Schutzgut (Grundwasser, Oberflächengewässer, Luft, Boden) einwirken, muss der Standort saniert oder mindestens überwacht werden. Derzeit werden in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt 34 altlastenrechtlich notwendige Standortsanierungen aktiv begleitet.
Ein Standort wird aus dem Kataster der belasteten Standorte wieder gelöscht, wenn Untersuchungen ergeben, dass keine Belastungen im Untergrund vorliegen, oder wenn die umweltgefährdenden Stoffe beseitigt worden sind (abgeschlossene Sanierungen).
Bei belasteten Standorten, von denen keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf Schutzgüter ausgehen, müssen bei Baumassnahmen die Vorschriften der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) eingehalten werden. Damit wird verhindert, dass ausgehobenes, belastetes Untergrundmaterial an anderer Stelle wieder eingebaut wird und die Umwelt gefährdet. Belastetes Material muss gesetzeskonform verwertet oder an eineentsprechende Deponie abgegeben werden.


