Ausbildung in der Schweiz
Sie möchten ein Praktikum in der Schweiz machen oder als Au-Pair in der Schweiz arbeiten? Hier finden Sie die nötigen Informationen.
Personen aus anderen Ländern haben verschiedene Möglichkeiten, in der Schweiz eine Ausbildung zu absolvieren, um Berufserfahrungen (Stagiaires, Praktika, Au-pair) zu sammeln. Es kommt auf die Art der Ausbildung und auf die Nationalität der Person an, ob und was für eine Arbeitsbewilligung diese benötigt. Lesen Sie hier mehr zu Stagiaires, Au-pair und Praktika.
Stagiaires
Sind Sie 18-35 Jahre jung und möchten Berufserfahrung sammeln? Dann könnten die Stagiare Programme zu Ihnen passen.
Praktika von Angehörigen eines EU/EFTA-Staates
Sie treten ein Praktikum bei einem Unternehmen in der Schweiz an? Dafür benötigen Sie eine Arbeitsbewilligung. Die nötigen Informationen finden Sie hier:
Sie treten ein Praktikum bei einem Unternehmen in der EU/EFTA an und sollen in die Schweiz entsandt werden? Bitte beachten Sie die weiterführenden Informationen:
Praktika von Angehörigen eines Drittstaates
Wenn Sie die Nationalität eines Drittstaats haben (nicht EU/EFTA), brauchen Sie eine Arbeitsbewilligung. Arbeitsbewilligungen sind nur für konzerninterne oder universitäre Pflichtpraktika möglich. Der Antrag erfolgt durch eine der beiden Studierendenorganisationen IAESTE oder AIESEC, die Links finden Sie in der Infobox.
Au-pair aus EU/EFTA-Staaten
Sie möchten als Au-pair in der Schweiz arbeiten? Au-pairs unterliegen nicht dem Freizügigkeitsabkommen. Deshalb müssen Sie ein Gesuch inklusive Arbeitsvertrag und Lebenslauf beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Basel-Stadt einreichen.
Au-pair aus Drittstaaten
Ihre Nationalität liegt ausserhalb der EU/EFTA? Reichen Sie Ihr Gesuch bitte über eine schweizerische Au-pair-Organisation ein.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und Formulare
Grundlagen zur Arbeitsmarktzulassung (SECO)Weitere Infos zu Au-Pairs finden Sie unter "Au-Pair-Angestellte".
Arbeitsvertrag für Au-pair (nicht barrierefrei) Merkblatt Au-Pair Gesuch Au-Pair Mehr Informationen zu Einreise und AufenthaltFür die Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz gibt es aus migrationsrechtlicher Sicht ein paar allgemeine Grundsätze, je nach Zweck des Aufenthaltes und der Staatsangehörigkeit gibt es jedoch unterschiedliche Regeln. Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen und spezifische Regelungen.
Formular mit weiteren Informationen zum Gesuch um Erteilung einer Au-pair-Bewilligung für neueinreisende Ausländer und Ausländerinnen (Startet einen Download)Kontakt
Arbeitsbeziehungen
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Sandgrubenstrasse 444058 Basel