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Bewilligungen für Rettungs- und Patiententransportdienste

Hier finden Sie Informationen und die nötigen Formulare zur Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung für Rettungs- und Patiententransportdienste. Weiter finden Sie Informationen und Formulare zur Betriebsbewilligung, wenn Sie im Kanton Basel-Stadt einen Rettungs- und Patiententransport führen wollen.

Betriebsbewilligung und OKP-Zulassung

Wenn Sie einen Rettungs- und Patiententransportdienst im Namen und auf Rechnung einer juristischen Person (zum Beispiel einer AG oder GmbH) führen und Leistungen erbringen möchten, ist eine Betriebsbewilligung nötig.

Transportunternehmen, deren Angebot sich auf Patiententransporte der Kategorie S4 (nicht medizinisch indizierte Transporte gemäss den Richtlinien des Interverband für Rettungswesen) beschränkt, sind im Kanton Basel-Stadt aktuell nicht bewilligungspflichtig.

Die Betriebsbewilligung mit OKP-Zulassung wird erteilt, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Dokumente vorliegen:

  • Kopie des Handelsregisterauszugs
  • Betriebskonzept, aus dem Führungsorganisation, Verantwortlichkeiten sowie die medizinischen oder fachlichen Zielsetzungen hervorgehen
  • Stellenplan, der die Personalsituation mit Beschäftigungsgrad aufzeigt
  • Nachweis Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausrüstungen des Betriebs
  • Nachweis oder Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis eines angemessenen Qualitätssicherungssystems und Nachweis, dass die Qualitätsanforderungen gemäss Art. 58g KVV erfüllt sind
     

Ferner gelten folgende Auflagen:

  • IVR-Zertifizierung
  • ISO-Zertifizierung 9001, Arbeitssicherheit 45001 sowie Umweltmanagement 14001
  • Sämtliche Notfalleinsätze werden analog der Sanität Basel mit einem RTW, 2 Rettungssanitätern HF und bei Bedarf mit einem Notarzt ausgeführt
  • Bodengebundenes Notarztsystem 24h/365 Tage gemäss Vorgaben IVR inklusive Fahrer und entsprechendes Fahrzeug
  • Einsatzleiter 24h/365 Tage innert 30 Minuten vor Ort
  • Anbindung an die kantonale Sanitätsnotrufzentrale 144
  • MANV-Konzept (Ausbildung, Konzept, Einbindung)
  • Vorhalt für ausserordentliche Lagen (personell und materiell)
  • Beteiligung am LNA-System (Zurverfügungstellung leitende Notärzte)
  • Beteiligung am Ausbildungsauftrag Rettungssanitäter HF und Notärzte SGNOR

Im Gesuch finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein.

Sobald das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vorliegt, dauert das Prüfen Ihres Gesuches in der Regel 8 Wochen. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsaufnahme vollständig ein. Sie dürfen die Berufstätigkeit nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung der Medizinischen Dienste erhalten haben.

Gebühren

  • Die Gebühren für das Erteilen einer Betriebsbewilligung zum Führen eines Rettungs- und Patiententransportdienstes betragen je nach Betriebsgrösse zwischen 700 und 3'500 Franken. Sie sind abhängig von der Anzahl der angestellten Personen:
    • 1 bis 3 Personen: 700 Franken
    • 4 bis 10 Personen: 1'750 Franken
    • ab 11 Personen: 3'500 Franken
       
  • OKP-Gebühr für Gesuche ab 01.03.2025:
    Die Gebühr für die Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beträgt für Betriebe und Organisationen je nach Betriebsgrösse zwischen 200 und 800 Franken. Sie ist abhängig von der Anzahl der angestellten Personen:
  • 1 bis 3 Personen: 200 Franken
  • 4 bis 6 Personen: 400 Franken
  • 7 bis 9 Personen: 600 Franken
  • ab 10 Personen: 800 Franken

Anforderungen an die Qualitätssicherung

Damit Praxen die Betriebsbewilligung erhalten, müssen sie folgende Qualitätssicherungs-Massnahmen erfüllen: 

Anpassungen an einer bestehenden Bewilligung

Sie haben bereits eine Betriebsbewilligung und es gibt beispielsweise eine Adressänderung? Gemäss Bewilligungsverordnung müssen Sie alle Änderungen den Medizinischen Diensten melden.

Im Falle einer Adressänderung (dem häufigsten Fall) benötigt es für die Anpassung der Bewilligung folgende Informationen oder Unterlagen:

Anpassung der Betriebsbewilligung

  • Angabe der neuen Betriebsadresse
  • Beschrieb der Räumlichkeiten, zum Beispiel anhand von Fotos, eines Grundrissplanes oder einer Beschreibung 

Bitte verwenden Sie für das Melden der Anpassung Ihrer Bewilligung die Formulare gemäss obenstehenden Rubriken.

Für das Melden einer Anpassung Ihrer Bewilligung schreiben Sie bitte ein E-Mail an bewilligungen-bs@hin.ch.

Gebühren

  • Die Gebühr für die Anpassung der Betriebsbewilligung beträgt 350 Franken.
  • Für Anpassungen bei bereits erteilten OKP-Zulassungen wird für Betriebsbewilligungen keine Gebühr erhoben.

Meldeformulare

Gewisse Tätigkeiten sind nicht bewilligungspflichtig, jedoch meldepflichtig. Sie müssen uns zum Beispiel eine fachliche Leitung oder eine Stellvertretung für Ihre Betriebsbewilligung melden. 

Im Formular der Meldung finden Sie jeweils eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese vorab und reichen Sie sie vollständig mit Ihrer Meldung ein. 

Gebühren

  • Fachliche Leitung: Die Meldung einer neuen fachlichen Leitung ist in den Gebühren bei der Neuerteilung sowie der Anpassung der Betriebsbewilligung inbegriffen.
  • Stellvertretung: Die Meldung einer neuen Stellvertretung kostet 100 Franken.
  • Assistenz: Die Gebühr für das Melden einer Assistenz liegt bei 100 Franken.

Rechtliche Grundlagen

Das Bewilligungswesen für die Gesundheitsberufe basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen. 

Kantonale Gesetze und Verordnungen:

Eidgenössische Gesetze und Verordnungen:

Kontakt und Zustellen der Gesuchsunterlagen

Füllen Sie das zutreffende Formular aus und stellen Sie es uns inklusive der nötigen Unterlagen per E-Mail oder per Post zu.

Medizinische Dienste des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt

Bewilligungen und Support
Postadresse: Malzgasse 30 4001 Basel

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