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Krankheits -und Behinderungskosten

Wann muss ich meine Belege für die Auszahlung der Krankheitskosten senden?

Neben den Ergänzungsleistungen bezahlen wir auch weitere medizinische Kosten.
Dazu gehören zum Beispiel Zahnbehandlungen, Hilfsmittel oder Kosten der Krankenkasse wie Franchise und Selbstbehalt.

Bitte senden Sie uns die Rechnungen oder Belege spätestens 15 Monate nach dem Rechnungsdatum.

In unseren Merkblättern finden Sie weitere Informationen zu den bezahlten Leistungen.
 


Leistungsabrechnung der Krankenkasse

Bearbeitungszeit der Leistungsabrechnung

Die Bearbeitung dauert 1 bis 3 Monate.

In welchem Format müssen Dokumente eingereicht werden?

Bitte senden Sie uns alle Dokumente ausschliesslich im PDF-Format.
Andere Formate, wie zum Beispiel Bilder, können wir nicht annehmen.


Zahnärztliche Behandlungen

Zahnarzt Abtretung

Wenn eine Abtretung beim Zahnarzt unterschrieben wurde, muss der Zahnarzt die Abtretung jeder Rechnung beilegen.

Bearbeitung der Zahnarztbehandlung

Erst wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen, können wir die Rechnung bearbeiten.


Transportkosten


Pflege- und Betreuungs- und Hauswirtschaftskosten


Hörgeräte für AHV Rentner

Werden Kosten für mein Hörgerät ausgezahlt?

Das Amt für Sozialbeiträge beteiligt sich an den Kosten für ein Hörgerät nur dann, wenn sich die AHV bereits an den Kosten beteiligt.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ein sogenannter Besitzstand aus der IV-Zeit besteht.
Ob ein solcher Besitzstand besteht, steht in der Kostengutsprache. Wenn er bestehen würde, wäre es dort erwähnt und die Kosten müssten bei der IV geltend gemacht werden. 

Die Ergänzungsleistungen können ein Drittel des von der AHV bezahlten Betrags übernehmen.

Bitte senden Sie uns die folgenden Unterlagen:

  • Die Rechnung für das Hörgerät.
  • Die Kostengutsprache der AHV- oder IV-Stelle.

Bearbeitung und Auszahlung

Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, können wir die Kosten prüfen und auszahlen.

Für VVG Versicherte

Sollten Sie eine VVG Versicherung haben, senden Sie die Rechnung des Hörgeräts an diese ein, damit Sie einen eventuellen Beitrag erhalten können. 


Gesetzliche Grundlagen

Sowohl das Bundesgesetz wie auch das kantonale Gesetz definieren die Grundsätze für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV im Kanton Basel-Stadt. Die zugehörigen Verordnungen konkretisieren die Gesetzestexte.


Wir sind für Sie da.

Uns ist es ein Anliegen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen bei uns melden.

Schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei. 

Amt für Sozialbeiträge

Öffnungszeiten Montag, Mittwoch, Frreitag: 08:30 - 11:30 Uhr | 14:00 - 16:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 11:30 Uhr | 14:00 - 17:30 Uhr
Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Amt für Sozialbeiträge

Ergänzungsleistungen
Grenzacherstrasse 62
4058 Basel

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