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Mietzinsbeiträge

Leben Sie als Familie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen? Dann könnten Sie Beiträge an den Mietzins ihrer Wohnung erhalten. Alle Informationen und Voraussetzungen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Haben Sie einen Anspruch?

Sie können einen Beitrag für die Miete Ihrer Wohnung erhalten, wenn

  1. das Einkommen Ihres Haushalts eine bestimmte Grenze nicht überschreitet,
  2. in Ihrem Haushalt Kinder leben,
  3. die Anzahl der Zimmer nicht die Anzahl der Personen im Haushalt übersteigt, und
  4. Sie seit mindestens fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind.

Wichtig zu wissen

  • Zu Ihrem Haushalt zählen auch Kinder unter 18 Jahren und junge Erwachsene unter 25 Jahren in Erstausbildung (z.B. Studium, Lehre), auch wenn sie nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen.
  • Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern werden wie Verheiratete behandelt. Konkubinatspaare ohne gemeinsame Kinder werden nach fünfjähriger Lebensgemeinschaft (unter Umständen auch früher) wie Verheiratete behandelt.

Wie viel Geld können Sie erwarten?

Die Mietzinsbeiträge für Familien betragen zwischen 50 und 1’060 Franken pro Monat. Der Beitrag hängt vom Einkommen, der Wohnungsgrösse und vom Mietzins ab. Die Nebenkostenpauschale wird für alle Wohnungstypen einheitlich geregelt, damit Ende Jahr keine Abrechnung erfolgen muss.

Beitragstabelle mit Einkommens und Mietzinsgrenzen

Beitragstabelle Mietzinsbeiträge mit Beispielen (Startet einen Download)

Berechnungsgrundlagen

Einkommen und Vermögen: Für die Mietzinsbeiträge gelten die Berechnungsgrundlagen für die Prämienverbilligungen.

Anspruch berechnen

Sie sind unsicher ob Sie möglicherweise Anspruch auf eine Sozialleistung haben? Dann machen Sie den Kurztest. 

Der Kurztest dauert nur wenige Sekunden und gibt Ihnen einen ersten Überblick, auf welche Leistungen Sie möglicherweise Anspruch haben könnten.


Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen zu den Familienmietzinsbeiträgen finden Sie in diesen Gesetzen und Verordnungen.


Wir sind für Sie da.

Uns ist es ein Anliegen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen bei uns melden.

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei

Amt für Sozialbeiträge

Öffnungszeiten Montag, Mittwoch, Freitag: 08:30 - 11:30 Uhr | 14:00 - 16:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 11:30 Uhr | 14:00 - 17:30 Uhr
Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Amt für Sozialbeiträge

Mietzinsbeiträge
Grenzacherstrasse 62
4005 Basel

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