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Anwohnerparkkarten Riehen

Die Gemeinde Riehen verfügt über eigene Anwohnerparkkarten und Angestelltenparkkarten.

Anwohnerparkkarte beantragen

Eine Anwohnerparkkarte berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der blauen Zone in Riehen. Anwohner und ansässige Geschäftsbetriebe können für jeden auf ihren Namen und ihre Adresse in Riehen eingelösten leichten Motorwagen eine Anwohnerparkkarte erwerben. 

Die Gebühr beträgt 40.– Franken für 5 Jahre.

Die Parkkarte wird ab gewünschten Gültigkeitsdatum (ab heute oder zukünftig) direkt nach Abschluss des Onlineformulars ausgestellt. Dies unter den Bedingungen, dass die Voraussetzung zur Erteilung gegeben sind. Die Parkkarte kann erst ab Eingang der Gültigkeitsbestätigung oder nach Ersichtlichkeit auf der App ParkSmart Basel genutzt werden. 

Sie erhalten von der Motorfahrzeugkontrolle die Bestätigung der Gültigkeit und des Gültigskeitbereichs Ihrer Parkkarte per Mail. Liegt der Motorfahrzeugkontrolle keine E-Mailadresse vor, erhalten Sie die Bestätigung via A-Post.

Information zur Parkkarte Gemeinde Riehen

Anwohner und ansässige Geschäftsbetriebe können für jeden auf ihren Namen und ihre Adresse in Riehen eingelösten leichten Motorwagen eine Anwohnerparkkarte erwerben. 

Gültigkeit

Die Anwohnerparkkarte wird auf das Kontrollschild des Fahrzeugs ausgestellt und ist während fünf Jahren gültig. 

Die Parkkarte wird ab gewünschten Gültigkeitsdatum (ab heute oder zukünftig) direkt nach Abschluss des Onlineformulars ausgestellt. Dies unter den Bedingungen, dass die Voraussetzung zur Erteilung gegeben sind. Die Parkkarte kann erst ab Eingang der Gültigkeitsbestätigung oder nach Aufschalten auf der App ParkSmart Basel genutzt werden.

Sie erhalten von der Motorfahrzeugkontrolle die Bestätigung der Gültigkeit und des Gültigskeitbereichs Ihrer Parkkarte per Mail. Liegt der Motorfahrzeugkontrolle keine E-Mailadresse vor, erhalten Sie die Bestätigung via A-Post.

Rückgabe

Ab Stornierungsdatum gemäss eingereichtem Gesuch ist die Parkkarte nicht mehr gültig.
Verfügen Sie noch über eine physische Anwohnerparkkarte, ist diese nicht mehr einzureichen. Die strafrechtliche Verfolgung der Weiterverwendung von elektronisch annullierten, nicht zurückgegebenen physischen Parkkarten bleibt vorbehalten.

Für die Rückgabe Ihrer Anwohnerparkkarte reichen Sie bitte folgenden Antrag ein: 

Benutzungsbestimmungen

  • Die Bewilligung gilt nur für die bewilligte Zone 4125 
  • Die Bewilligung berechtigt, das auf der Parkkarte mit der Kontrollschildnummer bezeichnete Fahrzeug innerhalb der hierfür speziell signalisierten Zone (Zusatztafel  «Mit Anwohnerparkkarte [PLZ] unbeschränkt» oder «Mit Parkkarte [PLZ] unbeschränkt») zeitlich unbeschränkt stehen zu lassen. 
    Die Parkierbewilligung gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz. 
  • Zeitweilige Parkierbeschränkungen (z.B. wegen Bauarbeiten) sowie das über Nacht auf Allmend geltende Parkverbot für Motorfahrzeuge mit mehr als 1200 kg Nutzlast (gemäss § 10 Abs. 3 StVo) sind zu befolgen. 
  • Es ist keine Hinterlegung der Parkkarte notwendig. Die Gültigkeit der Parkkarte kann über die ParkSmart Basel App geprüft werden. Die Bewilligung ist für die bewilligte Dauer. 
  • Bestehen die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung nicht mehr (keine Teilnahme mehr an den entsprechenden Märkten), wird die Bewilligung ungültig Es ist bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt ein Antrag für die Rückgabe einzureichen. 
  • Bei Rückgabe der Parkkarte vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird keine Gebühr zurückerstattet. 
  • Wird die Parkkarte missbräuchlich verwendet, so wird sie entzogen. Strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.

Anbringen der Parkkarte

Die Parkkarte ist digital - es ist keine Parkkarte hinter der Frontscheibe zu hinterlegen.

Verlust der Parkkarte

Ihre Anwohnerparkkarte ist digital hinterlegt. Sie können die gültige Parkberechtigung jederzeit in der App ParkSmart Basel einsehen. Ist die Parkkarte dort aufgeführt, müssen Sie bei Verlust einer bisherigen physischen Karte nichts unternehmen.

Mutation der Parkkarte

Für Änderungen an Ihrer bestehenden Anwohnerparkkarte füllen Sie bitte das entsprechende PDF-Formular vollständig aus und reichen es per E-Mail an fahrzeuge@jsd.bs.ch ein.

Nach Eingang des Formulars wird Ihr Antrag geprüft. Sofern die Voraussetzungen für die Mutation erfüllt sind, erhalten Sie von der Motorfahrzeugkontrolle eine Bestätigung per E-Mail. Ist bei der Motorfahrzeugkontrolle keine E-Mail-Adresse hinterlegt, erfolgt die Bestätigung per A-Post.

Sobald Sie die Bestätigung erhalten haben und die aktualisierte Parkkarte in der App ParkSmart Basel ersichtlich ist, können Sie diese für die neue Zone bzw. das neue Kontrollschild nutzen.

Kontakt

Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular. 

Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Motorfahrzeugkontrolle

Öffnungszeiten

Neue Telefonöffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09:00 - 11:00 und 14:00 - 16:00 Uhr


Neue Schalteröffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

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