Besucherparkkarte
Die Besucherparkkarte erlaubt das Parken in allen Blauen Zonen in Basel und Riehen. Wir unterscheiden zwischen Halbtages- und Tagesparkkarte.
Varianten der Besucherparkkarte und Gebühren
Halbtagesparkkarte
- Vormittag: Gültig von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr am Ausstelltag
- Nachmittag: Gültig von 12.00 Uhr bis 19.00 Uhr am Ausstelltag
- Preis: Fr. 12.–
Tagesparkkarte
- Gültig: An einem Kalendertag während der gesamten Parkzeitbeschränkung von 08.00 bis 19.00 Uhr in der Blauen Zone
- Gebühr: Fr. 20.–
Pro Fahrzeug können pro Kalenderjahr bis zu 12 kontrollschildgebundene Besucherparkkarten zum halben Preis erworben werden. Diese Karten können online oder über die Park Smart App bestellt werden.
Besucherparkkarte beziehen
Besucherparkkarten können auf drei verschiedenen Wegen bezogen werden: Per App, per eFormular, an den Billettautomaten der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) oder an einem unserer Schalter.
Gültigkeit Besucherparkkarte
Der Tag/Halbtag kann frei gewählt werden. Die Parkkarte wird ab gewünschten Gültigkeitsdatum (ab heute oder zukünftig) direkt nach Abschluss des Onlineformulars ausgestellt. Dies unter den Bedingungen, dass die Voraussetzung zur Erteilung gegeben sind. Die Parkkarte kann erst ab Eingang der Gültigkeitsbestätigung oder nach Aufschalten auf der App ParkSmart Basel genutzt werden.
Sie erhalten von der Motorfahrzeugkontrolle die Bestätigung der Gültigkeit und des Gültigskeitbereichs Ihrer Parkkarte per Mail. Liegt der Motorfahrzeugkontrolle keine E-Mailadresse vor, erhalten Sie die Bestätigung via A-Post.
Anbringen der Parkkarte
Die Parkkarte ist digital - es ist keine Parkkarte hinter der Frontscheibe zu hinterlegen.
Benutzungsbestimmungen
- Die Besucherparkkarte berechtigt zum Parkieren von Motorwagen in allen Blauen Zonen in Basel und Riehen für den bewilligten genannten Tag während der angegebenen Uhrzeiten.
- Ist auf der Besucherparkkarte das Kontrollschild aufgeführt, gilt die Bewilligung nur für dieses Fahrzeug.
- Es ist keine Hinterlegung der Parkkarte notwendig. Die Gültigkeit der Parkkarte kann über die ParkSmart Basel App geprüft werden.
- Zeitweilige Parkierbeschränkungen (z.B. wegen Bauarbeiten) sowie das über Nacht auf Allmend geltende Parkverbot für Motorfahrzeuge mit mehr als 1200 kg Nutzlast (gemäss § 10 Abs. 3 StVo) sind zu befolgen.
- Missbräuchliche Verwendungen von alrechtlich physischem Parkkarte (Kopien, abändern etc.) ist strafbar.
- Ohne gültige Besucherparkkarte gelten die bundesrechtlichen Bestimmungen zur Blauen Zone.