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Zufahrt Innenstadt

Die Kernzone der Innenstadt von Basel ist motorfahrzeugfrei. Sie umfasst Fussgängerzonen, Begegnungszonen sowie Achsen des öffentlichen Verkehrs mit Tempo 30. In der Kernzone sind das Parkieren von Motorfahrzeugen sowie reine Durchfahrten nicht erlaubt. Die Zufahrt in die Kernzone ist für den Motorfahrzeug-Verkehr eingeschränkt. Auf dieser Seite erhalten Personen, die in die Kernzone fahren müssen (z.B. Anwohnende, Gütertransporte) alle Informationen zu den geltenden Regeln.

Regeln für die Zufahrt zur Kernzone Innenstadt

Der Güterumschlag ist von Montag bis Samstag von 5.00 Uhr bis 11.00 Uhr für alle Personen möglich. Das bedeutet, dass Lieferungen und andere Arten von Gütertransporten in diesem Zeitraum ohne Bewilligung durchgeführt werden können.

Ausserhalb der Güterumschlagszeiten gelten folgende Ausnahmen für die bewilligungsfreie Zufahrt:

  • Öffentliche Dienste: Diese können im Rahmen ihres Auftrages die Kernzone befahren.
  • Taxis: Sie dürfen zum Bringen und Abholen von Fahrgästen im Rahmen von Bestellfahrten in die Kernzone fahren. Ebenso dürfen sie zu den Taxistandplätzen in der Kernzone fahren. 
  • Hotels: Übernachtungsgäste können jederzeit zu den Hotels in der Kernzone fahren.
  • Personen mit einer Behinderten-Parkkarte: Personen mit einer entsprechenden Parkkarte dürfen zu den Behinderten-Parkplätzen in der Kernzone fahren und dort parkieren.
  • Bringen und Abholen von Personen: Das Bringen und Abholen von gebrechlichen oder gehbehinderten Personen sowie Kleinkindern (0-5 Jahre) ist erlaubt.
  • Offizielle Einladung der Staatskanzlei: Bei einer offiziellen Einladung durch die Staatskanzlei darf die Kernzone befahren werden.
  • Bewilligung gemäss Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel: Besitzer dieser Bewilligung dürfen die Kernzone befahren.

Anwohnerschaft

Für Personen und Unternehmen, die in der Kernzohne wohnhaft oder geschäftstätig sind, gelten folgende Ausnahmen vom Fahrverbot zum Güterumschlag sowie zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen:

  • Montag bis Freitag: 20.00 Uhr bis 11.00 Uhr des folgenden Tages
  • Samstag, 20.00 Uhr bis Montag, 11.00 Uhr 

Personen, die in der Kernzone wohnen, erhalten für Zufahrten zum Güterumschlag ausserhalb der oben aufgeführten Zeiten eine gebührenfreie Dauerberechtigung für die Dauer von höchstens zwölf Monaten. 

Unternehmen ohne privaten Abstellplatz erhalten für regelmässige Zufahrten zum Bringen und Abholen von rasch verderblichen Waren eine gebührenfreie Dauerberechtigung für die Dauer von höchstens zwölf Monaten. 

Zufahrtsbewilligungen

Alle weiteren Zufahrten sind bewilligungspflichtig. Es werden Dauer- und Kurzbewilligungen erteilt. 

Geltungsbereich

Auf der Karte zeigt die orange Markierung, welche Strassen die Kernzone Innenstadt umfasst. Die blauen Markierungen kennzeichnen Fussgängerzonen.

Poller-Anlagen

Versenkbare Poller leisten einen Beitrag zu einer attraktiven, fussgängerfreundlichen Basler Innenstadt. Einem Beschluss des Grossen Rates folgend sollen deshalb Poller-Anlagen bei der Freien Strasse, der Kasernenstrasse, der Rittergasse, beim Fischmarkt / Stadtgasse und dem Spalenberg die Zufahrt in die fussgängerfreundliche Kernzone der Innenstadt regeln. Die Poller verdeutlichen die Verkehrsregeln und entlasten die Kantonspolizei bei ihrer Aufgabe, das Einhalten der Zufahrtsregelung durchzusetzen.

Die Poller-Anlagen werden nach und nach in Betrieb genommen. Bereits in Betrieb ist die Anlage am Spalenberg. Als nächste folgt die Anlage in der Freien Strasse.

Zu den Güterumschlagszeiten senken sich die Poller für die heranfahrenden Motorfahrzeuge automatisch. Ausserhalb dieser Zeiten lassen sich die Poller nur für Fahrzeuge mit einer Zufahrtsbewilligung senken.

Kontakt

Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular. 

Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Verkehrszulassungen

Clarastrasse 38
4058 Basel

Öffnungszeiten

Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Für übergeordnete Fragen zum Verkehrskonzept Innenstadt wenden Sie sich bitte ans Amt für Mobilität.

Für dieses Thema zuständig

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