Wiederinverkehrsetzung (WIK)
WIK steht für die Wiederinverkehrsetzung eines hinterlegten Kontrollschildes nach einer Deponierung, wobei das Schild für dasselbe Fahrzeug (Fahrzeugausweis ist nicht annulliert) und den gleichen Halter wieder aktiviert wird.
Bequem von zuhause?
Für eine WIK ist bei der Haftpflichtversicherung ein entsprechender elektronischer Versicherungsnachweis zu bestellen. Bei der Bestellung muss klar erwähnt werden, dass die Kontrollschilder direkt an Sie zugestellt werden sollen (Hinweis: WIK mit Termingeschäft). Wir senden Ihnen das Schild/die Schilder zu dem gewünschten Datum per Post zu.
Sie wollen lieber persönlich vorbeikommen?
Bei der Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsnachweis mit dem Grund WIK ohne Termingeschäft zu bestellen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einer persönlichen Abholung der Kontrollschilder jeweils ein persönlicher Ausweis (Pass/ID) vorzuweisen ist.
Voraussetzung:
Hatte das Fahrzeug vor der Deponierung der Kontrollschilder ein Prüfungsaufgebot zur periodischen Kontrolle, ist dieses vor einer Wiederinverkehrsetzung zuerst amtlich prüfen zu lassen.
Bestand vor der Deponierung der Kontrollschilder noch kein Prüfungsaufgebot und das Fahrzeug ist zur Prüfung fällig, so darf die letzte Prüfung ihres Fahrzeuges nicht mehr als die doppelte Prüfperiodizität zurück liegen.