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Führerausweisbestätigung

Sie planen einen Wohnsitzwechsel ins Ausland und benötigen eine Führerausweisbestätigung zum Umtausch Ihres Schweizer Führerausweises? Hier erfahren Sie, wie Sie das Dokument unkompliziert erhalten.

Wann braucht es eine Führerscheinbestätigung?

Planen Sie einen Wohnortwechsel ins Ausland, kann es je nach Land nötig sein, dass Sie Ihren Führerausweis umtauschen müssen. Um einen Führerausweis des jeweiligen Landes zu erhalten, müssen Sie eine Bestätigung vorlegen, dass Sie einen Schweizer Führerausweis besitzen.

Bitte beachten Sie, dass die Führerausweisbestätigung nicht als Fahrerlaubnis gilt.

Übersetzungssprachen

Die Führerausweisbestätigung wird in Deutsch und Englisch verfasst. Andere Sprachen sind nicht erhältlich. 

Vorgehensweise

Lassen Sie uns eine E-Mail auf fuehrerausweise@jsd.bs.ch zukommen. So oder so brauchen wir folgendende Angaben:

  • Name/n, Vorname/n
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Wohnadresse, sei dies in der Schweiz oder im Ausland
  • Bitte erwähnen Sie in Ihrer E-Mail, um was es geht. Am besten mit dem Vermerk «Führerausweisbestätigung» im Betreff

Wir versenden die Führerausweisbestätigung ausschliesslich per Post. Hierfür benötigen wir Ihre aktuelle Adresse. 

Gültigkeit

Die Bestätigung ist ab Ausstelldatum 60 Tage gültig.

Gebühr

20.– Franken, Änderungen vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt mittels Rechnung.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kontakt

Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular. 

Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Schalter- und Telefonöffnungszeiten. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Verkehrszulassungen

Clarastrasse 38
4058 Basel

Öffnungszeiten

Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

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