Ausweis über den registrierten Familienstand / Familienschein bestellen
Sie benötigen einen Ausweis über den registrierten Familienstand beziehungsweise einen Familienschein? Hier erfahren Sie, wie Sie zum gewünschten Dokument kommen.
So bestellen Sie einen Familienschein
Einen Ausweis über den registrierten Familienstand beziehungsweise einen Familienschein bestellen Schweizer Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des Heimatorts (nicht beim Ehe- oder Wohnort). Ausländische Staatsangehörige können den Familienschein beim zuständigen Zivilstandamt des schweizerischen Wohnorts bestellen.
Online bestellen
Sie bestellen das Dokument per Online-Formular. Die Zustellung erfolgt per Post oder Sie holen den Ausweis am Schalter im Zivilstandsamt ab. Online bezahlen Sie mit Karte, am Schalter mit Karte oder bar.
Persönlich bestellen
Sie bestellen das Dokument direkt am Schalter des Zivilstandsamts. Die Zustellung erfolgt per Post oder Sie holen den Ausweis am Schalter ab.
Zivilstandsamt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag:
08.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:
08.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 - 11.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Für einzelne Dienste gelten eingeschränkte Servicezeiten.
Brieflich bestellen
Sie bestellen das Dokument per Brief bei folgender Adresse:
Zivilstandsamt
Rittergasse 11
4001 Basel
Sie erhalten das Dokument zusammen mit einer Rechnung zugestellt.
Allgemeine Hinweise
- Ihr Heimatort muss Basel, Riehen oder Bettingen sein.
- Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.
- Ein Ausweis über den registrierten Familienstand / Familienschein kostet 40 Franken, zusätzlich für jede weitere Person 10 Franken, bei Postversand zuzüglich Porto. Soll die Urkunde bei persönlicher Bestellung sofort ausgestellt werden, erfolgt ein Zuschlag von 50 %.
- Für die Bestellung eines Ausweises über den registrierten Familienstand beziehungsweise eines Familienscheins von Drittpersonen ist eine Vollmacht beziehungsweise ein Interessensnachweis erforderlich.
- Je nach ausländischer Behörde, die das Dokument benötigt, bedarf es einer zusätzlichen Beglaubigung durch das Beglaubigungsbüro und eventuell weiterer Instanzen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig.