Trauung im Zivilstandsamt in Basel
Möchten Sie im Zivilstandsamt Basel heiraten? Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen.

Gediegen heiraten im Zivilstandsamt
Das Zivilstandsamt befindet sich hoch über dem Rhein. Es liegt in der Nähe des Münsters an der Rittergasse 11 in Basel. Es ist ein schönes, altes und würdiges Gebäude inmitten eines Gartens. Im Trausaal im Parterre wurden viele Ehen geschlossen.
Unten gelangen Sie zum Online-Reservationssystem für Trauungstermin und Trauungsort. Mit der Reservation reichen Sie gleichzeitig das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens ein.
Kapazität:
Maximal 40, davon 23 Sitzplätze
Dauer der Trauung:
15 Minuten
Trauungstage:
Trauungen finden jeweils Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag am Vormittag statt. An jedem zweiten, vierten und gegebenenfalls fünften Freitag eines Monats auch am Nachmittag. An einzelnen Samstagen ist vormittags eine Trauung möglich.
Gebühren:
Grundgebühren für die Ziviltrauung: 325 Franken
Weitere Kosten können hinzukommen, zum Beispiel für eine Trauung am Samstag oder für die Durchführung der Trauung in einer Fremdsprache. Näheres dazu erfahren Sie anlässlich des Vorbereitungsgesprächs oder an unserem Schalter an der Rittergasse 11.
Apéromöglichkeit:
Der Garten des Zivilstandsamtes steht für ein Fotoshooting und/oder für einen kleinen Apéro zur Verfügung. Es ist jedoch kein Catering möglich.
Zufahrt:
Die Zufahrt mit Motorfahrzeugen (inklusive Limousine, Oldtimer usw.) zum Personentransport ist nicht erlaubt. Ausnahmen: Kleinkinder, gebrechliche oder gehbehinderte Personen dürfen jederzeit in die Kernzone gebracht bzw. aus der Kernzone abgeholt werden.
Zwecks Güterumschlag (Apéro-Mobiliar, Catering usw.) sowie für Pferdekutschen oder Gesellschaftswagen können Sie für Bestellfahrten eine Kurzbewilligung bestellen.
Weitere Informationen zur Zufahrtsbewilligung
Online-Gesuchsformular für eine Zufahrtsbewilligung
Taxis dürfen bei Bestellfahrten jederzeit bewilligungsfrei zufahren.
Das Zivilstandsamt ist mit öffentlichem Verkehr gut erreichbar. Die Haltestelle "Kunstmuseum" der Tramlinie 2 befindet sich in rund 200 m Entfernung.
Diverses:
- Die Innenräume sind barrierefrei zugänglich. Für den Zutritt zum Gebäude bitte beim Haupteingang klingeln.
- Es steht kein WLAN zur Verfügung.
- Vorgaben für Trauungen im Zivilstandsamt (Startet einen Download)
Informationen zu Eheschliessungen am Sitz des Zivilstandsamtes Basel-Stadt an der Rittergasse 11
- Guidelines for weddings in the civil status office (english) (Startet einen Download)
Information on marriages at the site of the civil status office of Basel-Stadt (Rittergasse 11)
Trautermin online reservieren
Wählen Sie einen Termin und die Lokalität für Ihre Trauung aus. Beides ist bis zur Bestätigung durch das Zivilstandsamt provisorisch.
Termine können Sie frühestens zwölf Monate im Voraus, spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Termin online buchen. Kurzfristige Terminreservationen können Sie per E-Mail (ehen@jsd.bs.ch) anfragen.
Wir werden nach Erhalt des Gesuchs mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Wohnt keine beziehungsweise keiner der Verlobten im Kanton Basel-Stadt, muss die Anfrage per E-Mail (ehen@jsd.bs.ch) ans Zivilstandsamt gerichtet werden.
Mit der Onlinereservation von Termin und Trauort reichen Sie gleichzeitig das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens ein. Deshalb müssen Sie im Verlauf des Gesuchs einige Dokumente hochladen:
- Kopie von Pass oder Identitätskarte (bei ID: Vorder- und Rückseite)
- Ausländer und Ausländerinnen: zusätzlich Kopie des Ausländerausweises (Vorder- und Rückseite)
- Wohnsitzbescheinigung, nicht älter als acht Wochen (wenn nicht im Kanton Basel-Stadt wohnhaft)
Information betreffend Beschaffung von Personendaten
Mit dem Formular zur Online-Reservierung des Trautermins werden Personendaten erhoben, das heisst Daten, welche eine persönliche Identifizierung ermöglichen. Die von Ihnen mitgeteilten Daten werden ausschliesslich zur Prüfung und Bearbeitung des Gesuchs (inkl. Abklärungen, Korrespondenzen, Entscheidfindung und ggf. Archivierung) sowie zur Kontaktaufnahme verwendet. Gesetzliche Grundlage dieser Datenbearbeitung ist §§ 9 und 21 IDG sowie Art. 16 und 62 ff. ZStV. Die Daten werden ausschliesslich folgenden Stellen bekannt gegeben: Gegebenenfalls andere staatliche Stellen, soweit dies zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich ist. Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht auf Zugang zu Ihren Personendaten, auf Berichtigung bzw. Vernichtung falscher Personendaten, die Beseitigung der Folgen des widerrechtlichen Bearbeitens von Personendaten, auf schriftliche Feststellung der Widerrechtlichkeit des Bearbeitens von Personendaten und können eine aufsichtsrechtliche Anzeige an die kantonale Datenschutzbeauftragte oder den kantonalen Datenschutzbeauftragten richten. Für die Datenbearbeitung verantwortlich ist das Zivilstandsamt Basel-Stadt, Rittergasse 11, Postfach 1416, 4001 Basel, Tel.: 061 267 95 90.






