Wochenaufenthalt im Kanton Basel-Stadt
Wer im Kanton Basel-Stadt im Wochenaufenthalt wohnen möchte, muss ein Gesuch einreichen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Merkblätter und Anmeldeformulare zum Wochenaufenthalt.
Wochenaufenthalt: Das Wichtigste in Kürze
Wochenaufenthalt im Kanton Basel-Stadt bedeutet: Sie haben Ihren Hauptwohnsitz und somit Ihre Niederlassung ausserhalb des Kantons. Aufgrund Ihrer Ausbildung oder Arbeitssituation sind Sie jedoch gezwungen, einen temporären Nebenwohnsitz im Kanton Basel-Stadt zu nehmen. An diesem halten Sie sich nur an Ausbildungs- oder Arbeitstagen auf. An freien Tagen beziehungsweise an Wochenenden kehren Sie regelmässig an Ihren Hauptwohnsitz zurück.
Der Wochenaufenthalt ist grundsätzlich nur eine vorübergehende Lösung. Personen, die im Kanton Basel-Stadt einen temporären Nebenwohnsitz nehmen möchten, müssen ein Gesuch für den Wochenaufenthalt einreichen.
Prüfung durch das Einwohneramt
Nach Eingang Ihres Gesuchs prüft das Einwohneramt sorgfältig, ob aufgrund Ihrer Wohn- und Beschäftigungssituation eine Bewilligung zum Wochenaufenthalt erteilt werden kann. Dabei orientiert sich das Einwohneramt an den Meldevorschriften und an der Praxis des Bundesgerichts. Die Gründe für den Wochenaufenthalt müssen auch für Dritte nachvollziehbar sein. Die rein persönlichen Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für eine Bewilligung.
Auskunfts- und Meldepflicht
Das Einwohneramt Basel betont, dass meldepflichtige Personen zur Mitwirkung verpflichtet sind. Sie müssen dem Einwohneramt Auskunft über bestimmte im Einwohnerregister zu erfassende Daten geben. Diese Daten betreffen Angaben zur Identität und zum Zivilstand. Sie betreffen ebenso die Abmeldung in der bisherigen Wohnsitzgemeinde und die administrative Wohnungsnummer. Alle Angaben müssen wahrheitsgetreu und vollständig sein (§ 5 Abs. 1 NAG). Die meldepflichtige Person hat ihre Angaben mit ausreichenden Bescheinigungen zu belegen: dies zur Identität sowie zum Zuzugs-, Umzugs oder Wegzugsort. Ebenso zum Zivilstand, zum Familienbestand, zu allen Heimatorten, zum Mietverhältnis (Miete oder Untermiete) und zur Wohnungsnummer (§ 5 Abs. 1 NAV). Das Einwohneramt kann die meldepflichtige Person persönlich vorladen, um Fragen zu klären oder weitere Auskünfte zu verlangen (§ 5 Abs. 6 NAV). Es darf die nötigen Informationen einholen, um den Aufenthaltsstatus zu klären (§ 6 Abs. 1 NAV). Ein Zu-, Um- oder Wegzug ist innerhalb von 14 Tagen zu melden (§ 4 Abs. 1 NAG).
Gesuch um Wochenaufenthalt
Ihr Gesuch um Wochenaufenthalt im Kanton Basel-Stadt reichen Sie bitte mit folgenden Unterlagen ein:
- Gesuch einreichen mit dem Online-Anmeldeformular
- Ausgefüllten Fragebogen zur Feststellung des Lebensmittelpunkts
- Aktuellen Heimatausweis im Original (erhältlich bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes)
- Farbkopie Reisepass oder Identitätskarte (Kopie beidseitig)
- Als Ausbildungsnachweis gelten die aktuelle Immatrikulationsbestätigung, der aktuelle Studierendenausweis oder die Anmeldebestätigung der Ausbildungsinstitution.
Personen mit einer Grenzgängerbewilligung reichen zusätzlich ein:
- Aktuelle Meldebescheinigung im Original (erhältlich bei Ihrer ausländischen gesetzlichen Wohnsitzgemeinde)
Wir prüfen Ihr Gesuch und stellen Ihnen den Entscheid schriftlich zu. Unvollständige Gesuche werden nicht bearbeitet – beachten Sie die Hinweise auf dem Anmeldeformular.
Einwohneramt
Öffnungszeiten
Do: 13:00 - 17:30 Uhr
Telefonzeiten
Mo – Fr: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00 Uhr
Verlängerung Wochenaufenthalt
Die Steuerverwaltung überprüft Ihren Wochenaufenthalt sporadisch und schreibt Sie ggf. an.
Sollten sich Ihre Lebensumstände jedoch geändert haben (z.B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Verlegung des Lebensmittelpunkts nach Basel etc.), melden Sie sich umgehend zur Festanmeldung beim Einwohneramt.
Umwandlung Wochenaufenthalt in Festanmeldung (Schriftenwechsel)
Befindet sich Ihr Lebensmittelpunkt im Kanton Basel-Stadt, können Sie nicht länger im Wochenaufenthalt gemeldet bleiben. Sie müssen sich definitiv zur Niederlassung im Kanton Basel-Stadt anmelden. Melden Sie sich bei der Gemeinde Ihres bisherigen Hauptwohnsitzes ab und innerhalb von 14 Tagen im Kanton Basel-Stadt an.