Für eine sichere Fasnacht
Der Regierungsrat hat ein Massnahmenpaket für die Fasnacht 2026 beschlossen, um den Brandschutz zu stärken. Hier finden Sie die Informationen dazu.

Das Massnahmenpaket für die Basler Fasnacht 2026 ist von der Gebäudeversicherung Basel-Stadt (GVBS) ausgearbeitet und vom Regierungsrat beschlossen worden. Die Gebäudeversicherung ist im Kanton Basel-Stadt mit der Umsetzung und der Kontrolle des Brandschutzes beauftragt. Im Fokus der Massnahmen stehen die Cliquenkeller (Fasnachtskeller) sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung. Das Ziel der Massnahmen ist eine sichere Durchführung der Basler Fasnacht 2026.
Ergänzende Informationen finden Sie in der Medienmitteilung vom 22. Januar 2026.
Regeln für Besuchende von Cliquenkellern
Besuchende der Cliquenkeller müssen folgende Regeln beachten:
- Fluchtwege freihalten
- Maximale Personenzahl respektieren
- Rauch- und Feuerverbot
- Rauschmittel mit Mass konsumieren
- Bei Gefahr Raum zügig und ruhig verlassen
Ratgeber für den Betrieb von Cliquenkellern
Für Eigentümerschaften, Vermietende und Betreibende von Cliquenkeller gelten auch Regeln. Der "Ratgeber für eine sichere Fasnacht" thematisiert den Brandschutz in Cliquen-, Guggen- und Fasnachtskellern – kurz: in allen fasnächtlichen Vereinslokalen.
1 . Verantwortlichkeit
- Die Eigentümerschaften und die Vermietenden eines Lokals haften für dessen baulich einwandfreien Zustand.
- Wer ein Lokal betreibt, ist verantwortlich für die ordentliche Nutzung und für den sachgerechten Unterhalt der Einrichtungen. Dazu gehört die Umsetzung der organisatorischen Brandschutz-Massnahmen (Einhalten der bewilligten maximalen Personenbelegung, Freihalten der Fluchtwege usw.)
2 . Fluchtwege
- Fluchtwege sind Durchgangszonen und weder als Warte noch als Aufenthaltsraum zu nutzen.
- Fluchtwege müssen jederzeit frei sein und dürfen nicht durch Material (Larven, Trommeln usw.) verstellt werden.
- Liftanlagen dürfen im Brandfall nicht benützt werden.
3 . Sicherheitsbeleuchtung und Markierung der Fluchtwege
- Fluchtwege und Notausgänge aus dem Gebäude müssen ausreichend beleuchtet werden. Die Fluchtrichtung ist gut sichtbar zu beschildern.
- Bei einem Stromausfall muss sich eine Sicherheitsbeleuchtung automatisch einschalten und während mindestens 30 Minuten wirksam sein.
- Diese Einrichtungen müssen periodisch geprüft werden.
4 . Haustechnische Installationen
- Elektrische Installationen und Lüftungsinstallationen müssen fachgerecht erstellt werden und den Vorschriften entsprechen. Offen verlegte Kabel dürfen Personen nicht gefährden.
- Kocheinrichtungen müssen sich ausserhalb des Fluchtwegbereichs befinden. Wird mit offenem Feuer gekocht, ist der Kochbereich vom Lokal abzutrennen. Die Zubereitung warmer Speisen erfordert eine ausreichende Belüftung der Kochstelle
5 . Feuer- und Rauchverbot bei öffentlicher Zugänglichkeit
- In allen öffentlich zugänglichen Räumen gilt ein striktes Rauch- und Feuerverbot (inkl. Kerzen, Bengalhölzer, Wunderkerzen, Tischbomben usw.). Davon ausgenommen ist einzig das offene Feuer von bewilligten, mit Flüssiggas betriebenen Kochstellen. In Räumen mit Publikumsverkehr dürfen keine Grills und Fritteusen verwendet und keine Flüssiggasflaschen gelagert werden.
6 . Alarmierung
- Im Minimum muss jederzeit ein Telefon verfügbar sein für die Alarmierung von Feuerwehr (118), Polizei (117) und Sanität (144). Handalarmtaster, Brandmelder oder andere Sicherheitseinrichtungen müssen betriebsbereit sein und periodisch durch eine Fachfirma kontrolliert werden. Das Personal muss über deren Funktionsweise instruiert sein.
7 . Löscheinrichtung
- Handfeuerlöscher (mit Sprühschaum oder CO2 – keine Pulver- oder Auto-Handfeuerlöscher) und Wasserlöschposten müssen gut sichtbar, rasch greifbar und betriebsbereit sein. Handfeuerlöscher müssen vorschriftsgemäss gewartet und plombiert sein.
- Das Personal muss über den Gebrauch dieser Geräte instruiert sein. Löschposten sind jährlich zu warten.
8 . Dekorationen und Wandverkleidungen
- Für Dekorationen und Wandverkleidungen darf nur schwer entflammbares oder feuerhemmend imprägniertes Material verwendet werden (Brandverhaltensgruppe RF 2 oder besser), welches im Brandfall nicht brennend abtropft und keine giftigen Dämpfe entwickelt.
- Dekorationen dürfen die Kennzeichnung der Fluchtwege und Löscheinrichtungen nicht verdecken.
9 . Abfallentsorgung
- Brennbares Material (z.B. Papier, Kunststoff, Verpackungen, Holz) ist in Metallcontainern unterzubringen, die sich in einem feuersicheren Raum oder ausserhalb des Gebäudes befinden.
- Wird in Räumen ohne öffentlichen Betrieb geraucht, so sind die Rauchzeugreste bis zur brandsicheren Entsorgung in separaten, nicht brennbaren, geschlossenen Behältern auf nicht brennbarer Unterlage aufzubewahren
10 . Betriebsordnung
- Der Betrieb des Lokals ist mit einer Betriebsordnung zu regeln. Die regelmässige Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen und die Einhaltung der Brandschutzauflagen sind in der Betriebsordnung einer zuständigen Aufsichtsperson zuzuweisen. Die Kontrollen sind zu dokumentieren.
- Für Kleider und andere Requisiten sind an geeigneten Orten ausserhalb des Fluchtwegs Garderoben einzurichten.
- Getränke- und andere Warendepots sind in abgetrennten Abstellräumen unterzubringen.
Die oben aufgelisteten Informationen zum Betrieb von Cliquenkellern finden Sie auch in der Broschüre "Ratgeber für eine sichere Fasnacht":
Generelle Tipps für die Brandverhütung an der Fasnacht
Die BFB Beratungsstelle für Brandverhütung gibt auf ihrer Webseite generelle Brandverhütungs-Tipps für alle Fasnachtsaktivitäten. Überprüfen Sie beispielsweise auch Ihre Kostüme und testen Sie ihr Brandverhalten!
Handfeuerlöscher-Kurse
Für Cliquenbetreibende sind nachfolgend Firmen angeführt, die in der Region Basel Handfeuerlöscher-Kurse anbieten:
Berufsfeuerwehr Basel, Kornhausgasse 18, 4001 Basel
https://www.bs.ch/jsd/rettung/unsere-organisation/feuerwehr/berufsfeuerwehr-basel
Brandschutz Scheidegger Neuensteinerstrasse 31, 4053 Basel
www.BrandschutzScheidegger.ch
Safety Nyffeler GmbH, Obere Etzmatten 5, 4467 Rothenfluh
www.asgs-schweiz.ch
Sicher isch Sicher, Schützenweg 3, 4418 Reigoldswil
www.sicher-isch-sicher.ch
Primus, Südstrasse 1, 3250 Lyss
https://www.primus-ag.ch
Informationsmaterial für Cliquen zum Download
Unten verlinkt finden Sie Plakate mit den Verhaltensregeln in den Cliquenkellern sowie weitere Informationsmaterialien.
Downloads
A3-Plakat mit drei Regeln* (Startet einen Download) A2-Plakat mit fünf Regeln* (Startet einen Download) Broschüre "Ratgeber für eine sichere Fasnacht" (Startet einen Download) Animationen MP4 Quer- und Hochformat für Social Media (Startet einen Download) Key Visuals in RGB und CMYK (Startet einen Download)* Achtung: Nur auf schwer entflammbarem Papier ausdrucken
Kontakt
Für allfällige Fragen steht Ihnen das Team der Feuerpolizei unter +41 61 205 30 00 gerne zur Verfügung. Oder schreiben Sie an fasnacht.feuerpolizei@gvbs.ch.
Im Notfall:
Feuerwehr 118
Polizei 117
Sanität 144