Japankäfer
Mitte Juni 2024 wurde in der Brüglinger Ebene eine kleine Population des Japankäfers entdeckt. Der gebietsfremde Käfer kann grosse Schäden an Kulturpflanzen und Grünflächen anrichten. Um die Population zu tilgen, sind in diesem Jahr verschiedene Massnahmen nötig.

Japankäfer - Hotline
Melden Sie den Japankäfer-Fund unserer Hotline:
Telefonnummer: +41 61 267 64 00
oder per e-Mail: japankaefer@bs.ch
Schäden und Bedrohung
Der gebietsfremde Japankäfer kann bei uns grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichten. Er ernährt sich von rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Dazu zählen viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden. Oft bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück, die Pflanze wird stark geschwächt oder stirbt sogar ab. Die Larven des Käfers schädigen Wiesen und Rasenflächen, indem sie die Graswurzeln fressen. Das führt dazu, dass die Pflanzen absterben und der Rasen braun wird.
Melde- und Bekämpfungspflicht
Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig.
Mailing Japankäfer
Aktuellste Informationen über den Japankäfer
In Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden die aktuellsten Informationen über den Japankäfer jeweils in einem Mailing versendet.
Interessierte Personen, die das nächste Mailing erhalten wollen, können ihre Mailadresse an bvdsf@bs.ch melden.
Weiter Informationen folgen mit dem ersten Info-Mailing 2025.
Erkennungsmerkmale

Japankäfer sind nur ca. 1 cm gross und gleichen den einheimischen Mai- und Junikäfern sowie den hiesigen Gartenlaubkäfern. Als besondere Erkennungsmerkmale haben sie auf jeder Seite fünf kleine weisse Haarbüschel und zwei grössere am hinteren Körperende. Ihre Flügel schimmern metallisch kupferfarben, während Kopf und Körper grünlich glänzen.
Weitere Informationen zum Japankäfer
Weitere Informationen zum Japankäfer sowie zum Umgang mit den Bekämpfungsmassnahmen für Landwirtschaftsbetriebe finden Sie hier.
Allgemeinverfügung - Massnahmen
Eine Allgemeinverfügung 2025 tritt ab dem ersten Käferfund in Kraft.
Bis dahin gilt die Allgemeinverfügung des Kantons Basel-Stadt vom 20. Juli 2024.
Zonenplan Befallsherd und Allgemeinverfügung
Aufgrund weiterer Käferfunde musste in Absprache mit den Bundesbehörden und dem Kanton Basel-Landschaft am 20. Juli 2024 eine neue Allgemeinverfügung mit vergrösserter Zone Befallsherd publiziert werden. Je nach Zone gelten verschiedene Massnahmen.
Funde in der Region Basel
Im Rahmen der Gebietsüberwachung wurde bereits im Jahr 2021 ein erster Japankäfer in einer Falle beim Wolfsgottesacker gefunden. Damals ist es bei diesem Einzelfund geblieben. Die Gebietsüberwachung wurde in der Folge intensiviert.
In der Sportanlage St. Jakob bei den Fussballplätzen der Grün 80 in Münchenstein (Kanton Basel-Landschaft) wurden Mitte Juli 2023 zwei männliche Exemplare des Japankäfers gefunden. Die Überwachung der Sportanlage und umliegenden Flächen im 3 km Radius wurde sofort intensiviert und bis zum Ende der Flugsaison (September 2023) beibehalten. Jedoch wurden 2023 keine weiteren Käfer mehr gefunden. Deshalb gingen der Bund und der Kanton von verschleppten Exemplaren aus und nicht von einer Population. Vorsorglich wurden dennoch Nematoden (Fadenwürmer) zur Larven-Bekämpfung im September 2023 ausgebracht. Zudem wurde die Fallenüberwachung stark intensiviert und die Kontrollintervalle deutlich verkürzt.
Am 20. Juni 2024 wurden in der gleichen Falle wie letztes Jahr erneut Japankäfer gefunden. Bund und Kanton gehen nicht mehr von verschleppten Exemplaren aus, sondern von einem Befall. Aufgrund des hohen Schadpotentials des Japankäfers hat der Kanton Basel-Stadt in enger Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden und dem Kanton Basel-Landschaft bereits einige Massnahmen umgesetzt mit dem Ziel der Tilgung des Schädlings. Unter anderem wurde die Dichte der Überwachungsfallen erhöht und die regelmässigen Kontrollintervalle intensiviert. Zudem findet ein regelmässiger Austausch mit den umliegenden Gemeinden, auch im benachbarten Ausland, statt.
Zur Tilgung des Schädlings auf Kantonsgebiet Basel-Stadt wurde am 20. Juli 2024 nun eine Allgemeinverfügung publiziert , die explizite Massnahmen für die Stadt Basel sowie die Gemeinden Riehen und Bettingen enthält. Sie ersetzt die ursprüngliche Allgemeinverfügung vom 13. Juli 2024. Um die Fundstellen wurde eine Zone Befallsherd sowie für das restliche Kantonsgebiet eine Pufferzone festgelegt.
Fundmeldung bei Japankäfer-Verdacht
Der Japankäfer ist ein gefährlicher Schädling, der grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichtet. Ein Befalls-Verdacht muss unverzüglich gemeldet werden.
Detailbeschreibung
Sie haben einen toten oder lebendigen Japankäfer entdeckt?
Arbeitsschritte
Wenn Sie einen verdächtigen Käfer finden, fangen Sie den Käfer ein, stecken Sie ihn in ein fest verschlossenes Glas oder eine Lebensmitteldose und legen Sie das Gefäss über Nacht ins Gefrierfach. Tun Sie dies auch, wenn der Käfer bereits tot scheint.
Melden Sie den Fund unter Angabe des genauen Fundorts der Japankäfer-Hotline unter der Telefonnummer +41 61 267 64 00.
Rechtliche Grundlagen
Der Japankäfer zählt gemäss Pflanzenschutzverordnung (PSV) des Bundesrates zu den meldepflichtigen Quarantäneorganismen.
Frist
Sofortige Meldepflicht
Erforderliche Angaben
Ihre Kontaktdaten sowie Adresse und Beschreibung des Fundortes
Informationsveranstaltungen
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft informieren gemeinsam zur Bekämpfung des Japankäfers.
Folgende Veranstaltungen finden statt:
10. Juni 2025 Universität Basel - Kollegienhaus, Petersplatz 1, Basel
- 14.00 Uhr für Gärtnereien und Gartenbaufirmen
- 17.00 Uhr für Freizeitgärten
Vor Ort geben Fachpersonen der Stadtgärtnerei Basel und des Ebenrain-Zentrums Auskunft über die aktuelle Lage und beratuen rund um den Japankäfer.
Anmeldung bis am 4. Juni 2025: