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Elektronisches Patientendossier (EPD)

Sie möchten Ihre Gesundheitsdaten digital verwalten und Fachpersonen Zugang zu wichtigen Informationen gewähren? Dann ist das elektronische Patientendossier die Lösung. Damit erleichtern Sie den Informationsaustausch und vermeiden doppelte oder unnötige Behandlungen.

Was ist ein EPD?

Das elektronische Patientendossier (EPD) vereint persönliche Dokumente und Informationen rund um Ihre Gesundheit. Ihre behandelnden Gesundheitsfachpersonen (zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Spitex-Mitarbeitende, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten) und Sie selbst befüllen Ihr EPD.

Der Zugriff auf ein EPD erfolgt über eine sichere Internetverbindung. Die Daten, die im EDP sind, gehören Ihnen. Sie bestimmen, welche Gesundheitsfachpersonen Ihr EPD einsehen können. Eigene Akten – wie zum Beispiel ihre Patientenverfügung – fügen Sie persönlich hinzu. Im Notfall sind so wichtige Informationen rasch verfügbar, auch wenn Sie nicht ansprechbar sind.

Die zentrale Ablage wichtiger Gesundheitsinformationen kann die Vernetzung der Gesundheitsfachpersonen und der Gesundheitseinrichtungen verbessern, weil der Zugriff auf Ihr EPD für die von Ihnen berechtigten Gesundheitsfachpersonen  jederzeit möglich ist. Damit steigt die Transparenz in der Behandlung, die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit.

Für die Schweizer Bevölkerung ist das EDP freiwillig und kostenlos. Sie müssen nicht krank sein, um ein elektronisches Patientendossier anzulegen. 

Sie möchten die Informationen nicht lesen, sondern lieber erklärt erhalten? Schauen Sie sich das Video an.

Information für die Bevölkerung

Das Erklärvideo fasst die wichtigsten Informationen über das elektronische Patientendossier zusammen. 


 

Dokumente im EPD

Das elektronische Patientendossier sammelt Informationen, welche für Ihre Behandlung wichtig sind, zum Beispiel 

  • Allergiehinweise
  • Blutdruckwerte aus einer App
  • Brillenrezept
  • Impfausweis 
  • Laborbefunde
  • Medikationslisten
  • Organspende-Karte
  • Patientenverfügung
  • Pflegeberichte
  • Röntgenbilder
  • Schmerztagebuch
  • Spitalberichte

Ein EPD eröffnen

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt können ihr elektronisches Patientendossier vollständig digital eröffnen. Auch für Personen mit gesetzlicher Stellvertretung (zum Beispiel Kinder) ist die Eröffnung eines EPD dies jetzt möglich.

Voraussetzungen für die digitalen EPD-Eröffnung

Die Dienstleistung steht Personen zur Verfügung, die 

  • Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt haben;
  • noch kein EPD besitzen;
  • die Anforderungen für die Identitätsprüfung erfüllen. 

Für die Online-Eröffnung eines EPD benötigen Sie:

  • Ein Smartphone
    • iPhone 7 mit iOS 13 oder höher
    • Android-Gerät mit Betriebssystem 8 (Oreo) oder höher sowie NFC-Funktion
    • mindestens 3 GB RAM, 4 Prozessorkerne und eine Kamera mit 16MP (während der Nutzung der App müssen 360 MB RAM zur Verfügung stehen)
  • eine stabile Internetverbindung und Zugang zu einem E-Mail-Konto
  • einen biometrischen Reisepass oder eine Identitätskarte (Schweiz oder EU/EWR; Ausnahme: Deutsche Identitätskarte)
  • Ihre Login-Daten für ihre SwissID, falls bereits vorhanden.

Das EPD für Gesundheitsfachpersonen

Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser müssen per Gesetz dem EPD angeschlossen sein. Dies gilt auch für neu zugelassene Ärztinnen und Ärzte. Übrige Gesundheitseinrichtungen sowie Gesundheitsfachpersonen können sich freiwillig am EPD beteiligen. 

Sind Sie eine Gesundheitsfachperson und möchten Sie sich über das elektronische Patientendossier informieren? Oder haben Sie vor, sich an eine EPD-Gemeinschaft anzuschliessen? Verschaffen Sie sich einen Überblick und informieren Sie sich über Ihre Anschlussmöglichkeiten.

Ausblick: Vom EPD zum E-GD

Der Bundesrat hat am 5. November 2025 eine revidierte Gesetzesvorlage des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) an das Bundesparlament überwiesen. Das EPD soll weiterentwickelt werden. Was bedeutet das für bestehende Nutzerinnen und Nutzer? Ein bereits bestehendes EPD wird nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision in «elektronisches Gesundheitsdossier» (E-GD) umbenannt. Alle Funktionen des EPD werden gemäss der Vorlage des Bundesrates denjenigen des aktuellen EPD entsprechen. Auch die Dokumente und Daten im EPD werden ins E-GD übertragen.

Die Revision des EPDG betrifft hauptsächlich folgende Aspekte:

  • Für alle Personen in der Schweiz wird künftig ein E-GD eröffnet, wenn nicht Widerspruch dagegen eingelegt wird (Widerspruchslösung, «Opt-Out»);
  • Alle Leistungserbringenden werden zum Anschluss ans E-GD verpflichtet, auch der gesamte ambulante Bereich;
  • Die verschiedenen technischen Plattformen der einzelnen (Stamm-)Gemeinschaften werden zu einer einzigen zusammengefasst, die vom Bund betrieben wird;
  • Die Finanzierung des E-GD wird zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt.

Mit der Ablösung des EPD durch das E-GD ist frühestens 2030 zu rechnen. Weitere Informationen finden sich beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Kontakt

Allgemeine Fragen zum elektronischen Patientendossier

Post Sanela Health AG

Tel.: +41 44 272 08 08
E-Mail: info@post-sanela.ch 

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Samstag: 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Fragen zur SwissID

Tel.: +41 848 99 88 00 (0.08 Franken pro Minute)
E-Mail: support@swissid.ch 

EDP-Informationen des Gesundheitsdepartements

Gesundheitsdepartment Basel-Stadt
Bereich Gesundheitsversorgung
Jan Zbinden
Leiter Spezialprojekte, kantonaler eHealth Beauftragter
Malzgasse 30
4001 Basel

Tel.: +41 61 205 32 66
E-Mail: epd@bs.ch 

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

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