Zivilschutz
Die Zivilschutzorganisation Basel-Stadt kommt prinzipiell als Mittel der zweiten Staffel bei Katastrophen und in Notlagen, als Partner im Verbund des Bevölkerungsschutzes, neben der Kantonspolizei, der Feuerwehr, dem Gesundheitswesen und den Werken zum Einsatz. Sie soll die Partner unterstützen und insbesondere deren Durchhaltefähigkeit bei lang andauernden Einsätzen erhöhen.
Voraussetzungen
Sie wurden anlässlich einer Rekrutierung als Militärdienst untauglich, aber für den Zivilschutz als tauglich, beurteilt und können somit eine Funktion im Zivilschutz ausüben.
Dauer: 14 Jahre
Die Schutzdienstpflicht ist zwischen dem Jahr, in dem die Pflichtigen 18 Jahre alt werden, und dem Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden, zu erfüllen. Sie dauert 14 Jahre und beginnt mit dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, spätestens jedoch mit dem Jahr, in dem die Person 25 Jahre alt wird. Nach insgesamt 245 geleisteten Diensttagen ist sie erfüllt – es besteht aber kein Anspruch darauf, 245 Diensttage zu leisten. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Schutzdienstpflicht, unabhängig vom Beginn und den geleisteten Diensttagen, bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden
Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG)
Der Bundesrat setzt auf den 1. Januar 2026 eine Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) in Kraft. Die Vorlage umfasst die erneute Anhebung des Endes der Schutzdienstpflicht auf das 40. Altersjahr.
Die Schutzpflicht endet folglich nach dem Erreichen eines der folgenden Werte:
- 245 geleistete Diensttage
- 14 Dienstjahre
- 40. Altersjahr
Schutzdienstpflichtige im Alter zwischen 36 und 39 Jahren, welche keinen der oben genannten Werte erreicht haben, unterliegen weiterhin der Dienstpflicht.
Rechte ...
Die Schutzdienstpflichtigen haben Anspruch auf Sold und Erwerbsausfallentschädigung, Verpflegung, Transport und Unterkunft. Sie sind militärversichert, und bei der Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe werden Ihnen die Ausbildungs- und Einsatztage angerechnet.
... und Pflichten
Die Schutzdienstpflichtigen haben den dienstlichen Anordnungen Folge zu leisten. Bei einem Aufgebot haben Sie gemäss den Anordnungen der aufbietenden Stelle einzurücken. Schutzdienstpflichtige können verpflichtet werden, Kaderfunktionen zu übernehmen und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erfüllen.
Ausbildungszentrum Bäumlihof
Zu den drei Linden 954058 Basel