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Zufahrtsbewilligung zur Kernzone Innenstadt

Ausserhalb der Güterumschlagszeiten kann für die Zufahrt zur Kernzone der Innenstadt eine Bewilligung beantragt werden. Es werden Kurz- und Dauerbewilligungen vergeben. Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen dazu und können die Bewilligung beantragen.

Kurzbewilligung Zufahrt Innenstadt

Die Kurzbewilligung erlaubt kurzzeitige Fahrten in der Kernzone der Basler Innenstadt. Sie kann beantragt werden, wenn:

  • Die Tätigkeit dringlich ist und nicht aufgeschoben werden kann.
  • Die Tätigkeit nicht während der normalen Güterumschlagszeiten erledigt werden kann.

Ausserdem kann für nachfolgende Fahrzeuge eine Kurzbewilligung beantragt werden:

  • Gesellschaftswagen, die Personengruppen für spezielle Fahrten abholen oder bringen.
  • Fahrzeuge, die zentraler Bestandteil eines sportlichen oder kulturellen Umzugs sind. Dies gilt nur, wenn der Umzug von öffentlichem Interesse ist. Die Behörde entscheidet, wie viele Fahrzeuge erlaubt sind.

Zufahrtsbewilligungen werden ausschliesslich elektronisch ausgestellt und müssen nicht physisch mitgeführt werden. Es ist kein Ausdruck der Bewilligung im Fahrzeug mitzuführen.

Mit der Erteilung der Zufahrtsbewilligung wird das angegebene Kontrollschild automatisch für die Senkung allfälliger Poller hinterlegt. Durch die Poller integrierte Schilderkennung werden die Poller bei der Zufahrt automatisch gesenkt.

Wir empfehlen Ihnen die per E-Mail erhaltene Kurzbewilligung mitzuführen, damit der im Anhang enthaltene QR-Code zum Senken der Poller verwendet werden kann, sollten sich die Poller aus technischen Gründen nicht automatisch senken.
 

Gebühren für Kurzbewilligung

Eine Kurzbewilligung kostet 20.– Franken

Unternehmen, die regelmässig eine Kurzbewilligung brauchen, können sich kostenpflichtig registrieren lassen. Die Kurzbewilligung wird dann im vereinfachten Verfahren ausgestellt. Für registrierte Personen und Unternehmen beträgt die Gebühr 5.– Franken

Zufahrtsbewilligungen mit Kundenkonto

Personen und Unternehmen, die einen regelmässigen Bedarf an Kurzbewilligungen nachweisen, können sich bei der Motorfahrzeugkontrolle registrieren lassen und über das kantonale eKonto mit geringem administrativen Aufwand vergünstigt Kurzbewilligungen beziehen. 

Dauerbewilligung Zufahrt Innenstadt

Dauerbewilligungen werden für maximal 12 Monate ausgestellt. Folgende Personen, Unternehmen und Organisationen können eine Dauerbewilligung beantragen:

  • Anwohnerschaft mit und ohne privatem Abstellplatz
  • Geschäftsansässige Unternehmen mit privatem Abstellplatz
  • Private Organisationen im Bereich des Gesundheitswesens und der Sicherheitsdienstleistungen mit regelmässiger Verrichtung in der Kernzone
  • Gehbehinderte Personen mit regelmässiger Verrichtung in der Kernzone
  • Unternehmen für regelmässige Lieferungen von rasch verderblichen Waren in der Kernzone
  • Unternehmen für regelmässige touristische Stadtrundfahrten mit Gesellschaftswagen auf der Route Spiegelgasse - Stadthausgasse - Eisengasse - Schifflände - Blumenrain

Gebühren für Dauerbewilligung

Die Dauerbewilligung ist für folgende Personen und Institutionen gebührenfrei:

  • Anwohnende Personen mit und ohne privaten Parkplatz
  • Geschäftsansässige Unternehmen mit und ohne privaten Parkplatz
  • Gehbehinderte Menschen 
  • Gemeinnützige Organisationen im Bereich des Gesundheitswesens

Für alle weiteren Bezüger kostet die Dauerbewilligung 100.– Franken

Weitergabe der Dauerbewilligung an Dritte

Anwohnende Personen und geschäftsansässige Unternehmen mit einem privaten Parkplatz dürfen ihre Dauerberechtigung Dritten zur Verfügung stellen. Dazu können sie eine Übertragungsberechtigung per Mail an fahrzeuge@jsd.bs.ch anfordern.

Wichtig dabei ist: Es dürfen nur so viele Fahrzeuge die Dauerberechtigung gleichzeitig benutzen, wie private Parkplätze vorhanden sind.

Notfallbewilligung

In Notfällen (z.B. Wasserrohrbruch, Stillstand eines Fahrstuhls) werden Kurzbewilligungen telefonisch erteilt. Ein Notfall liegt vor, wenn aufgrund eines plötzlich auftretenden unvorhersehbaren Ereignisses eine sofortige Handlung notwendig wird. Die Kantonspolizei erteilt Notfallbewilligungen unter der Nummer +41 61 208 01 46. Die Nummer steht lediglich für Notfälle zur Verfügung. Liegt kein Notfall vor, so ist eine reguläre Kurzbewilligung über das eFormular zu beantragen (siehe oben). 

Kontakt

Motorfahrzeugkontrolle

Öffnungszeiten

Telefonöffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09:00 Uhr - 11:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Schalteröffnungszeiten: Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

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