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Spitalplanung

Der Kanton gewährleistet mit der Spitalplanung die stationäre Versorgung in den Spitälern. Sie betrifft die Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation.

Aktuell: Arbeiten zur Spitalplanung mit BL

Vom 1. Dezember 2025 bis zum 23. Januar 2026 fand die Vernehmlassung der Planungsunterlagen für neue Spitallisten in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft statt (siehe untenstehende Medienmitteilung vom 26.11.2025). 

Nach Auswertung der Vernehmlassung haben die beiden Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomi Jourdan (BL) beschlossen, weitere Abklärungen vorzunehmen (siehe Medienmitteilung vom 15.04.2026). Die Überprüfung umfasst neben dem Thema der vollen Patientenfreizügigkeit auch die Prüfung von griffigeren Instrumenten zur Mengensteuerung in der stationären Versorgung.

Mit Datum vom 1. Januar 2028 wird in der Schweiz die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) eingeführt. Die beiden Kantone nehmen dies zum Anlass, die Planungsarbeiten zu öffnen und eine Ausweitung der Partnerschaft von der stationären auf die ambulante Versorgung zu prüfen. Dabei soll auch eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit im ambulanten Bereich geprüft werden. 

Aktuelle Spitallisten gelten weiterhin

Die Arbeiten in diesem erweiterten Rahmen wurden im März lanciert. Im Herbst 2026 ist mit einem erneuten Zwischenbericht zu rechnen. Die gleichlautenden Spitallisten im Versorgungsbereich Akutsomatik gelten weiterhin bis zum Erlass von neuen Spitallisten. 

 

Spitalliste

Die Spitalliste des Kantons Basel-Stadt führt Institutionen auf, die für den Bedarf an medizinischen Leistungen notwendig sind. Gleichzeitig definiert der Kanton mit der Spitalliste, welche stationären Leistungen die Institution zu vollbringen hat.

Grundlagen der Spitallisten




Wirkungsanalyse für die derzeit geltenden akutsomatischen Spitallisten

Im Auftrag der beiden Gesundheitsdirektoren liegt rund vier Jahre nach Inkraftsetzung erster gleichlautender Spitallisten in der Akutsomatik eine Wirkungsanalyse vor. Konkret wurde dabei die Wirkung der Massnahmen analysiert, welche im Hinblick auf die drei übergeordneten Ziele der optimierten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone, der deutlichen Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich sowie der langfristigen Sicherung der Hochschulmedizin in der Region getroffen wurden. Die Resultate sind dem untenstehenden Bericht zu entnehmen. Die begleitende externe Fachkommission hat zudem eine Stellungnahme zur Wirkungsanalyse verfasst, welche die Ergebnisse einordnet.


Nationale Spitalliste

Die hochspezialisierten medizinischen Leistungen werden in einer nationalen Spitalliste zusammengefasst. Sie geht der kantonalen Spitalliste vor. 

Spital ambulant

Der Kanton ist für die Zulassung aller Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig. Damit diese zu Lasten der Grundversicherung tätig werden können, müssen sie die Bedingungen im ambulanten Bereich erfüllen. In einigen Fachgebieten wurden Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte bestimmt. Die Höchstzahlen sind mittels der Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen im ambulanten Bereich (VZH) geregelt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Medizinischen Dienste:

Kontakt

Bereich Gesundheitsversorgung

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Malzgasse 30
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

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