Spitalplanung
Der Kanton gewährleistet mit der Spitalplanung die stationäre Versorgung in den Spitälern. Sie betrifft die Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation.
Aktuell: Arbeiten zur Spitalplanung mit BL
Vom 1. Dezember 2025 bis zum 23. Januar 2026 fand die Vernehmlassung der Planungsunterlagen für neue Spitallisten in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft statt (siehe untenstehende Medienmitteilung vom 26.11.2025).
Nach Auswertung der Vernehmlassung haben die beiden Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomi Jourdan (BL) beschlossen, weitere Abklärungen vorzunehmen (siehe Medienmitteilung vom 15.04.2026). Die Überprüfung umfasst neben dem Thema der vollen Patientenfreizügigkeit auch die Prüfung von griffigeren Instrumenten zur Mengensteuerung in der stationären Versorgung.
Mit Datum vom 1. Januar 2028 wird in der Schweiz die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) eingeführt. Die beiden Kantone nehmen dies zum Anlass, die Planungsarbeiten zu öffnen und eine Ausweitung der Partnerschaft von der stationären auf die ambulante Versorgung zu prüfen. Dabei soll auch eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit im ambulanten Bereich geprüft werden.
Aktuelle Spitallisten gelten weiterhin
Die Arbeiten in diesem erweiterten Rahmen wurden im März lanciert. Im Herbst 2026 ist mit einem erneuten Zwischenbericht zu rechnen. Die gleichlautenden Spitallisten im Versorgungsbereich Akutsomatik gelten weiterhin bis zum Erlass von neuen Spitallisten.
Spitalliste
Die Spitalliste des Kantons Basel-Stadt führt Institutionen auf, die für den Bedarf an medizinischen Leistungen notwendig sind. Gleichzeitig definiert der Kanton mit der Spitalliste, welche stationären Leistungen die Institution zu vollbringen hat.
Spitallisten Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation
- Spitalliste Akutsomatik (Startet einen Download)
Stand: 1. Januar 2026
- Spitalliste Psychiatrie (Startet einen Download)
Stand: 1. Januar 2024
- Spitalliste Rehabilitation (Startet einen Download)
Stand: 1. Januar 2026
- Publikationsarchiv
Die vergangenen Spitallisten ab 2014 finden Sie im Publikationsarchiv.
- Adressen der Spitäler und Geburtshäuser
Sie müssen ins Spital? Sie können bei einem Spitalaufenthalt unter den vom Kanton Basel-Stadt vorgegebenen Spitälern frei wählen.
Grundlagen der Spitallisten
- Psychiatrie - Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie BL BS (Startet einen Download)
Stand: 2022
- Psychiatrie – Zusammenfassung Vernehmlassung Versorgungsplanungsbericht 2022 (Startet einen Download)
- Psychiatrie – Leistungsspezifische Anforderungen SPLG (Startet einen Download)
- Psychiatrie – SPLG: Anforderungen und Erläuterungen (Startet einen Download)
- Psychiatriekommission beider Basel
www.psykomm.ch
- Psy24 - Angebote zur Unterstützung der psychischen Gesundheit
www.psy24.ch
Wirkungsanalyse für die derzeit geltenden akutsomatischen Spitallisten
Im Auftrag der beiden Gesundheitsdirektoren liegt rund vier Jahre nach Inkraftsetzung erster gleichlautender Spitallisten in der Akutsomatik eine Wirkungsanalyse vor. Konkret wurde dabei die Wirkung der Massnahmen analysiert, welche im Hinblick auf die drei übergeordneten Ziele der optimierten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone, der deutlichen Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich sowie der langfristigen Sicherung der Hochschulmedizin in der Region getroffen wurden. Die Resultate sind dem untenstehenden Bericht zu entnehmen. Die begleitende externe Fachkommission hat zudem eine Stellungnahme zur Wirkungsanalyse verfasst, welche die Ergebnisse einordnet.
Nationale Spitalliste
Die hochspezialisierten medizinischen Leistungen werden in einer nationalen Spitalliste zusammengefasst. Sie geht der kantonalen Spitalliste vor.
Spital ambulant
Der Kanton ist für die Zulassung aller Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig. Damit diese zu Lasten der Grundversicherung tätig werden können, müssen sie die Bedingungen im ambulanten Bereich erfüllen. In einigen Fachgebieten wurden Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte bestimmt. Die Höchstzahlen sind mittels der Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen im ambulanten Bereich (VZH) geregelt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Medizinischen Dienste: