Gemeinsame Gesundheitsregion: Weitere Abklärungen zur Spitalplanung und mögliche Ausweitung auf weitere Themen
Comunicato stampaGesundheitsdepartement
Gemeinsame Medienmitteilung mit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft
Die beiden Gesundheitsdirektoren haben beschlossen, zur geplanten Spitalliste 2.0 in der Akutsomatik weitere Abklärungen vorzunehmen. Es soll geprüft werden, ob die Optik der Gemeinsamen Gesundheitsregion verstärkt von der stationären auf die ambulante Versorgung ausgeweitet werden kann. Ergebnisse zu den Abklärungen werden für den Herbst 2026 erwartet.
Die beiden Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger und Thomi Jourdan haben nach Auswertung der Vernehmlassung zum Versorgungsplanungsbericht* beschlossen, zur geplanten Spitalliste 2.0 in der Akutsomatik, mit Blick auf das Ziel der Dämpfung des Kostenwachstums, weitere Abklärungen vorzunehmen. Die Überprüfung umfasst neben dem Thema der vollen Patientenfreizügigkeit auch die Prüfung von griffigeren Instrumenten zur Mengensteuerung in der stationären Versorgung.
Mit Datum vom 1. Januar 2028 wird in der Schweiz die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) eingeführt. Die beiden Kantone nehmen dies zum Anlass, die Planungsarbeiten zu öffnen und eine Ausweitung der Partnerschaft von der stationären auf die ambulante Versorgung zu prüfen. Dabei soll auch eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit im ambulanten Bereich geprüft werden.
Aktuelle Spitallisten gelten weiterhin
Die Arbeiten in diesem erweiterten Rahmen wurden im März lanciert. Im Herbst 2026 ist mit einem erneuten Zwischenbericht zu rechnen. Die gleichlautenden Spitallisten im Versorgungsbereich Akutsomatik gelten weiterhin bis zum Erlass von neuen Spitallisten.
Note
*siehe Medienmitteilung vom 26. November 2025 mit damaliger Einladung zur Vernehmlassung: Gemeinsame Gesundheitsregion: Weiteres Vorgehen in der gemeinsamen Spitalplanung definiert | Kanton Basel-Stadt