Hintergrund des Stromspar-Bonus
Wieso wurde der Stromspar-Bonus überhaupt eingeführt? Welches Ziel hat er und wie wirkt er?
Funktion des Stromspar-Bonus
Seit 1998 gibt es im Kanton Basel-Stadt eine sogenannte Lenkungsabgabe auf Strom. Der Sinn dieser Abgabe ist es, Sie zum sparsamen Umgang mit Strom zu motivieren. Wenn Sie Strom brauchen, zahlen Sie für jede Kilowattstunde Strom, die Sie brauchen, ein paar Rappen Lenkungsabgabe. Brauchen Sie wenig Strom, zahlen Sie wenig Lenkungsabgabe. Die Lenkungsabgabe wird mit der Stromrechnung erhoben und ist darin auch gesondert ausgewiesen.
Der Stromspar-Bonus wird an alle im Kanton Basel-Stadt ausbezahlt
Das Geld aus der Lenkungsabgabe fliesst in einen Fonds, den sogenannten Stromspar-Fonds Basel. Aus dem Fonds wird den Stromkonsumentinnen und -konsumenten im Kanton Basel-Stadt jedes Jahr der Stromspar-Bonus ausbezahlt.
Höhe des Stromspar-Bonus
Der Stromspar-Bonus beträgt für Privatpersonen ungefähr 60 Franken pro Person und Jahr. Firmen oder Selbstständigerwerbende erhalten einen Arbeitsplatz-Bonus. Bei Firmen wird er auf der Basis der ausbezahlten Lohnsumme festgelegt. Für Selbstständige ist der steuerbare Reingewinn massgebend.
Die Höhe des jährlichen Bonus hängt von den Einnahmen aus der Lenkungsabgabe ab. Wenn Sie und andere Personen im Kanton Basel-Stadt wenig Strom brauchen, fliesst wenig Geld in den Stromspar-Fonds und der Bonus, der ausbezahlt werden kann, ist entsprechend kleiner als wenn in Basel viel Strom gebraucht wird.
Weitere Informationen
Details zum Stromspar-Bonus für Privatpersonen, Betriebe und Selbstständigerwerbende finden Sie unter den folgenden Links:
- Bonus für Privatpersonen
Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Basel-Stadt erhalten jedes Jahr einen Stromspar-Bonus. Hier finden Sie Angaben zu den Voraussetzungen für die Bonuszahlung.
- Bonus für Betriebe
Firmen mit Betriebsstätten im Kanton Basel-Stadt können einen Arbeitsplatz-Bonus beantragen. Dieser wird auf der Grundlage der ALV1-Lohnsumme des Vorjahres berechnet.
- Bonus für Selbstständigerwerbende
Selbstständigerwerbende, die im Kanton Basel-Stadt steuerpflichtig sind, erhalten einen jährlichen Bonus, der auf der Grundlage des Reingewinns berechnet wird.
- Flyer: Der Basler Stromspar-Bonus (Startet einen Download)
- Erklärvideo: Der Basler Stromspar-Bonus