Wohnraumschutz
Ausnahmen von der Prüfungs- und Bewilligungspflicht
Folgende Vorhaben müssen der WSK nicht zur Prüfung oder Bewilligung vorgelegt werden:

© Wohnschutzkommission
Mehr Informationen und konkrete Beispiele zum einfachen ordentlichen Unterhalt finden Sie auf dem entsprechenden Merkblatt der WSK.
Worum es geht in 120 Sekunden erklärt
Erklärvideo zum Wohnraumfördergesetz
Staatliche Stelle für Wohnraumschutz
Grenzacherstrasse 62
4005 Basel
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