Salta al contenuto principale

Breadcrumb-Navigation

Wohnraumschutz

Ausnahmen von der Prüfungs- und Bewilligungspflicht

Folgende Vorhaben müssen der WSK nicht zur Prüfung oder Bewilligung vorgelegt werden:

Übersichtstabelle zu Baubewilligungen und -meldepflichten.
© Wohnschutzkommission

Mehr Informationen und konkrete Beispiele zum einfachen ordentlichen Unterhalt finden Sie auf dem entsprechenden Merkblatt der WSK


Worum es geht in 120 Sekunden erklärt

Erklärvideo zum Wohnraumfördergesetz

Staatliche Stelle für Wohnraumschutz

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Grenzacherstrasse 62
4005 Basel

Öffnungszeiten

Telefonzeiten
Montag bis Freitag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Contenuto aggiornato