Staatliche Stelle für Wohnraumschutz
Über uns
Team der Staatlichen Stelle für Wohnraumschutz (SSW)
Die Staatliche Stelle für Wohnraumschutz bildet zusammen mit der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten die Behörde Mietrecht und Wohnraumschutz. Sie ist die Stabsstelle der Wohnschutzkommission
Wohnschutzkommission (WSK)
Die Wohnschutzkommission ist Teil der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten und vollzieht die Wohnraumschutzverfahren nach WRFG. Sie untersteht administrativ und disziplinarisch der Aufsicht des Präsidialdepartements. In ihrer Tätigkeit ist sie unabhängig (§ 3a WRFG).
Wohnraumschutz
Derzeit beträgt der Leerwohnungsbestand im Kanton Basel-Stadt weniger als 1,5%. Damit herrscht Wohnungsnot (§ 4 Abs. 4 WRFG).
In Zeiten der Wohnungsnot sieht das WRFG einen verstärkten Schutz des bezahlbaren Mietwohnraums vor. Deshalb müssen bestimmte Bauvorhaben und die Umwandlung in Stockwerkeigentum geprüft und bewilligt werden. Für den Vollzug dieser Prüfungs- und Bewilligungspflichten ist die Wohnschutzkommission (WSK) zuständig.
Unter dem nachfolgenden Link wird ausgeführt, welche (baulichen) Vorhaben nicht prüfungs- und bewilligungspflichtig sind und dementsprechend kein Verfahren vor der WSK erfordern.
Verfahren
Die WSK führt folgende Verfahren durch:
- Festlegung der maximalen Nettomietzinse: Bei Abbruch und Ersatzneubau
- Melde- und Bewilligungsverfahren: Bei Umbau, Renovation und Sanierung
- Bewilligungsverfahren: Bei der Begründung von Stockwerkeigentum
- Mietzinskontrolle: Bei Abbruch, Umbau, Renovation und Sanierung
Erklärungen zu den einzelnen Verfahren finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Maximale Mietzinsaufschläge und Nettomietzinsen
Unter dem nachstehenden Link wird schrittweise erklärt, wie die WSK die maximalen Mietzinsaufschläge und Nettomietzinsen festlegt (inkl. Rechenbeispiele).
Häufige Fragen
Unter dem nachstehenden Link finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Praxis
Unter dem nachstehenden Link finden Sie publizierte Verfügungen der WSK.
Formulare und Hilfsmittel
Unter dem nachstehenden Link finden Sie die Gesuchsformulare, Merkblätter und weitere Hilfsmittel der WSK sowie die rechtlichen Grundlagen zum Wohnraumschutz.
Kontakt und Services
Unter dem nachstehenden Link erfahren Sie, an wen Sie sich bei Fragen wenden können. Zudem wird ausgeführt, wie Gesuche bei der WSK elektronisch eingereicht werden können.
Staatliche Stelle für Wohnraumschutz
Öffnungszeiten
Telefonzeiten
Montag bis Freitag: 10.00 bis 12.00 Uhr