Mietzinskontrolle
§ 8b WRFG, § 26 ff. WRSchV
Das WRFG sieht nach den folgenden WSK-Verfahren eine fünfjährige Mietzinskontrolle vor.
1) Umbau, Renovation und Sanierung:
- vereinfachtes Bewilligungsverfahren
- umfassendes Bewilligungsverfahren
2) Abbruch und Ersatzneubau
Die WSK lässt die Mietzinskontrolle im Grundbuch anmerken.
Bei Abbruchvorhaben und baubewilligungspflichtigen Umbau-, Renovations- und Sanierungsvorhaben beginnt die Mietzinskontrolle mit der baurechtlichen Nutzungsfreigabe durch das BGI.
Bei nicht baubewilligungspflichtigen Umbau-, Renovations- und Sanierungsvorhaben ist die Eigentümerschaft verpflichtet, der WSK den Abschluss der baulichen Massnahmen mitzuteilen. Die Mietzinskontrolle beginnt mit dieser Mitteilung.
Während der Kontrollfrist kontrolliert eine Präsidentin/ein Präsident bzw. eine Schreiberin/ein Schreiber der WSK die Einhaltung der festgelegten maximalen Mietzinsaufschläge bzw. Nettomietzinsen stichprobenartig oder auf Mitteilung hin. Bei einer Kontrolle informiert sie oder er die Eigentümerschaft und setzt ihr eine Frist zur Einreichung aller erforderlichen Angaben und Unterlagen.
Nach Eingang der geforderten Angaben und Unterlagen prüft die Präsidentin/der Präsident bzw. die Schreiberin/der Schreiber den Sachverhalt. Sie oder er hält in einer Verfügung fest, ob die maximalen Mietzinsaufschläge bzw. Nettomietzinsen eingehalten wurden oder nicht. Die Verfügung wird der Eigentümerschaft zugestellt.
Bei einem festgestellten Verstoss legt die Präsidentin/der Präsident einen nächsten Kontrolltermin fest. Zudem kann sie oder er Anzeige bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde erstatten. Die Strafverfolgungsbehörde kann gegen die Eigentümerschaft eine Busse in Höhe von bis zu 100'000 Franken aussprechen.
Nach Ablauf der Fünfjahresfrist kann die Eigentümerschaft bei der WSK die Löschung der Mietzinskontrolle aus dem Grundbuch beantragen. In der Folge veranlasst die WSK die Löschung beim Grundbuch- und Vermessungsamt.
Staatliche Stelle für Wohnraumschutz
Öffnungszeiten
Telefonzeiten
Montag bis Freitag: 10.00 bis 12.00 Uhr