Gebühren
§ 8g WRFG, § 29 WRSchV
Die WSK kann für die Prüfung von Gesuchen und die Durchführung einer Mietzinskontrolle eine Gebühr von bis zu 1'000 Franken erheben.
Für die Anmerkung der Mietzinskontrolle im Grundbuch fällt eine zusätzlich Grundbuchgebühr in Höhe von 100 Franken an. Betrifft ein Bauvorhaben mehrere Parzellen, so erhöht sich die Grundbuchgebühr für jede zusätzliche Parzelle um 20 Franken.
Staatliche Stelle für Wohnraumschutz
Grenzacherstrasse 62
4005 Basel
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