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Vernehmlassungen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den derzeit laufenden Vernehmlassungen im Kanton Basel-Stadt.

Laufende Vernehmlassungen

§ 53 der Kantonsverfassung sieht zum Thema Mitwirkung Folgendes vor: Wenn Behörden Vernehmlassungen zu Vorhaben von allgemeiner Tragweite durchführen, geben sie der Öffentlichkeit davon Kenntnis und allen interessierten Personen Gelegenheit, zum Vorhaben Stellung zu nehmen. Zurzeit laufen im Kanton Basel-Stadt folgende Vernehmlassungen.

Verordnung betreffend die Pflichtlektionenzahl und die Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen

Lehrpersonen im Kanton Basel-Stadt werden auf Basis von Unterrichtslektionen angestellt. Für zusätzliche Lektionen, etwa bei Stellvertretungen oder der Übernahme eines höheren Pensums, entstehen Guthaben auf sogenannten Jahres- und Einzellektionenkonten. Das heutige System bietet kaum Möglichkeiten, diese Guthaben gezielt abzubauen. Es fehlen Steuerungsmöglichkeiten und die derzeit geltende Verordnung führt zu falschen Anreizen.

Die Revision verfolgt drei Ziele:

  • Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren
  • Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben
  • Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2025 das Erziehungsdepartement beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zur oben genannten Verordnung durchzuführen.

Kontakt: 
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Leimenstrasse 1, 4001 Basel, Urs Bucher, Leiter Volksschulen, Tel. +41 61 267 62 92, E-Mail: stab.vs@bs.ch

Frist: 26. September 2025

Begleitschreiben
Link zur Vernehmlassung auf der Plattform E-Mitwirkung


Abgeschlossene Vernehmlassungen

Hier finden Sie die abgeschlossenen Vernehmlassungen seit 2014.