Formulare für die ordentliche Einbürgerung per Post
Seit 2026 bieten wir die Möglichkeit, das Gesuch für die ordentliche Einbürgerung digital zu stellen. Wenn Sie diesen digitalen Weg nicht nutzen möchten, finden Sie hier die notwendigen Formulare.
Schritt für Schritt - der Weg zur ordentlichen Einbürgerung
Hier finden Sie alle Informationen zu Voraussetzungen, Gebühren zur ordentlichen Einbürgerung im Kanton Basel-Stadt.
Gesuch um ordentliche Einbürgerung per Post stellen
Schicken Sie die ausgefüllten Formulare und die erforderlichen Dokumente per Post an die Abteilung Einbürgerungen.
Das Gesuch gilt als eingereicht, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig ausgefüllt und nicht älter als drei Monate sind.
Die Postadresse lautet:
Migrationsamt Basel-Stadt
Abteilung Einbürgerungen
Spiegelgasse 12
4001 Basel
Kinder und Jugendliche, welche die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, können sich selbstständig ab 12 Jahren und mit Zustimmung der Eltern oder des Inhabers der elterlichen Sorge alleine einbürgern lassen.
Wichtige Hinweise:
- Sind Sie innerhalb der letzten drei Jahre in den Kanton Basel-Stadt zugezogen? Dann lassen Sie sich bitte telefonisch oder online beraten, welche weiteren Dokumente Sie vielleicht noch brauchen.
- Es werden nur Gesuche entgegengenommen, die komplett und mit allen erforderlichen Formularen und Dokumenten eingereicht worden sind.
Hinweise zum Ausfüllen der Formulare
Beachten Sie vor dem Ausfüllen der Dokumente unbedingt die folgenden Hinweise:
- Es gibt einige Dokumente, die Sie bei anderen Behörden oder Dritten ausfüllen lassen oder bestellen müssen.
- Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig sind, bevor Sie das Gesuch einreichen.
- Die Dokumente bei der Einreichung des Gesuchs nicht älter als 3 Monate sind.
- Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
- Verwenden Sie für das Zusammenhalten der Dokumente nur Büroklammern.