Schritt für Schritt: der Weg zur ordentlichen Einbürgerung
Sie möchten sich im Kanton Basel-Stadt einbürgern lassen? Dann sind Sie hier richtig. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema.
Ordentliche Einbürgerung wird günstiger
Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2025 die Reduktion der Einbürgerungsgebühren für die ordentliche Einbürgerung beschlossen. Mit der vorgenommenen Gesetzesänderung entfällt die Erhebung von Gebühren für das kantonale Einbürgerungsverfahren vollständig, die neue Gebührenregelung tritt voraussichtlich am 1. Juli 2026 in Kraft. Alle Gebühren in der Übersicht
Die drei Schritte der ordentlichen Einbürgerung
Erleichterte Einbürgerung
Bei schweiz-ausländischen Ehen oder für die Drittgeneration ist die erleichterte Einbürgerung möglich. Alle Informationen zur erleichterten Einbürgerung.
Der Weg zur ordentlichen Einbürgerung im Kanton Basel-Stadt erfolgt in drei Schritten - seit 2026 ist die Gesuchsstellung digital möglich.
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Für eine erfolgreiche Einbürgerung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wir haben die wichtigsten Voraussetzungen für Sie zusammengestellt und Sie können sich im Sinne eines Eignungstests jederzeit durch die erste Seite des Einbürgerungsformulars klicken. So können Sie einfach überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen aktuell erfüllen. Hier finden Sie zudem eine Übersicht aller Voraussetzungen.
Schritt 2: Dokumente organisieren
Mit dem Einbürgerungsgesuch müssen Sie verschiedene Dokumente einreichen. Stellen Sie sicher, dass Sie beim Einreichen des Einbürgerungsgesuchs alle Dokumente digital auf Ihrem Gerät zum Upload bereit haben.
Schritt 3: Gesuch einreichen
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und alle Dokumente bereithaben, können Sie das Gesuch einreichen. Bitte beachten Sie, dass beim digitalen Gesuch das Zwischenspeichern aus technischen Gründen aktuell noch nicht möglich ist und alle Eingaben beim Schliessen des Formulars verloren gehen, sofern sie die Gesuchseingabe nicht vollständig abschliessen. Rechnen Sie für die Gesuchseingabe etwa eine Stunde ein. Sie können Ihr Gesuch auch weiterhin per Post einreichen.
Gesuch einreichen
Besitzen Sie ein eKonto?
Mit dem eKonto bietet der Kanton Basel-Stadt ein persönliches, digitales Dienstleistungsportal an. Damit können Sie den aktuellen Status Ihres Antrags jederzeit einsehen und alle von Ihnen übermittelten Dokumente im Überblick behalten. Wenn Sie ein eKonto haben, empfehlen wir Ihnen, Ihr Gesuch mit dem untenstehenden Link "Gesuch mit eKonto einreichen" zu nutzen. Haben Sie kein eKonto, reichen Sie Ihr Gesuch über "Gesuch ohne eKonto einreichen" ein.
Verfahrensdauer und Ablauf
Das ordentliche Einbürgerungsverfahren in der Schweiz dauert in der Regel eineinhalb bis zwei Jahre und ist dreistufig (Gemeindeebene, Bundesebene, kantonale Ebene).
Das Migrationsamt Basel-Stadt prüft die Einbürgerungsvoraussetzungen und nimmt die vorgeschriebenen Abklärungen vor. Es führt Gespräche mit den Bewerberinnen und Bewerbern sowie mit deren im Gesuch eingeschlossenen Familienangehörigen. Und es erstellt den Erhebungsbericht mit den notwendigen Informationen an Gemeinde und Bund.
Bei einer ordentlichen Einbürgerung folgt danach eine Einladung zu einem Gespräch durch die zuständige Bürgergemeinde. Sobald die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt wurde, wird die Einbürgerung mit erfolgter Aufnahme in das Bürgerrecht des Kantons Basel-Stadt durch Beschluss des Regierungsrats wirksam.
Gebühren
Ordentliche Einbürgerung wird günstiger
Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2025 die Reduktion der Einbürgerungsgebühren für die ordentliche Einbürgerung beschlossen. Mit der vorgenommenen Gesetzesänderung entfällt die Erhebung von Gebühren für das kantonale Einbürgerungsverfahren vollständig, die neue Gebührenregelung tritt voraussichtlich am 1. Juli 2026 in Kraft. Das Datum der Gesuchsstellung entscheidet darüber, welche Kosten für die ordentliche Einbürgerung verrechnet werden.
Das Datum der Gesuchsstellung entscheidet darüber, welche Kosten für die ordentliche Einbürgerung verrechnet werden. Bis die Reduktion der Einbürgerungsgebühren per 1. Juli 2026 in Kraft treten, sind die Kosten für die ordentliche Einbürgerung rechtlich folgendermassen geregelt. Sie setzen sich zusammen aus eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Gebühren.
Die Bundesgebühr beträgt:
- 50 Franken für Jugendliche unter 18 Jahren
- 100 Franken für Einzelpersonen ab 18 Jahren
- 150 Franken für Familien mit oder ohne Kind / Kinder
Die kantonalen Gebühren betragen:
Diese Gebühren entfallen voraussichtlich per 1. Juli 2026 aufgrund einer aktuell beschlossenen Gesetzesänderung im Grossen Rat.
- 600 Franken für Einzelpersonen unter 25 Jahren mit oder ohne Kind / Kinder
- 850 Franken für Einzelpersonen ab 25 Jahren mit oder ohne Kind / Kinder
- 950 Franken für Ehepaare mit oder ohne Kind / Kinder
EL-Bezüger erhalten die Hälfte der kantonalen Gebühren erlassen, vorausgesetzt eine aktuelle EL-Verfügung ist in den Gesuchsunterlagen beigelegt.
Die kommunalen Gebühren betragen in Basel:
- 700 Franken für Einzelpersonen und Ehepaare unter 25 Jahren,
mit und ohne Kind/er - 800 Franken für Einzelpersonen ab 25 Jahren
- 950 Franken für Ehepaare mit oder ohne Kind / Kinder
- 950 Franken für Einzelpersonen mit Kind / Kinder
EL-Bezüger können einen Finanzierungsantrag für die Hälfte der kommunalen Gebühr der Stadt Basel beantragen.
Genaue Auskünfte erhalten Sie von der Bürgergemeinde der Stadt Basel.
Kommunale Gebühren in Riehen:
- 1000 Franken für Einzelpersonen unter 25 Jahren
- 1700 Franken für Personen ab 25 Jahren
Genaue Auskünfte erhalten Sie von der Bürgergemeinde Riehen.
Kommunale Gebühren in Bettingen:
- 950 Franken für Einzelpersonen unter 25 Jahren
- 1400 Franken für Personen ab 25 Jahren
Genaue Auskünfte erhalten Sie von der Gemeinde Bettingen.
Gebührenbefreiung nach § 24 Abs. 2 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (BüRG)
In der Schweiz geborene Kinder und Jugendliche sind von den Kantons- und Gemeindegebühren befreit, wenn das Gesuch bis und mit 18 Jahren gestellt wird.
Es fallen lediglich die Bundesgebühren an:
- 50 Franken bis Erreichung der Volljährigkeit
- 100 Franken ab Volljährigkeit
Voraussetzungen ordentliche Einbürgerung
Wer sich im Kanton Basel-Stadt einbürgern lassen will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen. Auf der ersten Seite der digitalen Gesuchseinreichung (Link hinterlegen) haben wir die wichtigsten Voraussetzungen für Sie zusammengestellt und Sie können sich im Sinne eines Eignungstests einfach durch diese erste Seite des Einbürgerungsformulars klicken. So können Sie einfach überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen aktuell erfüllen.
Für eine erfolgreiche Einbürgerung ist notwendig, dass
- Sie während 10 Jahren den tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz hatten (drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs) Details zur Berechnung der Jahre;
- Sie die letzten zwei Jahre Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde innerhalb des Kantons Basel-Stadt hatten (unmittelbar vor der Anmeldung);
- Sie eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) besitzen;
- Sie in den letzten fünf Jahren keine Steuerausstände aufweisen;
- Sie keine Einträge im Strafregister oder laufende Verfahren haben;
- Sie keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine haben;
- Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und sich im Alltag verständigen können (siehe Abschnitt Sprachkenntnisse);
- Sie am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen;
- Sie die Werte der Bundes- und Kantonsverfassung respektieren;
- Sie mit den allgemeinen Lebensgewohnheiten und wichtigen öffentlichen Institutionen in Gemeinde, Kanton und Bund vertraut sind;
- Sie am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen;
- Sie Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen;
- Sie in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben, ausser die bezogene Unterstützung wurde vollständig zurückerstattet (siehe schwierige persönliche Verhältnisse)
Gut zu wissen
- Personen, die nicht in einem Angestelltenverhältnis stehen, müssen ihre Teilnahme am Wirtschaftsleben nachweisen, indem sie ihr Einkommen oder ihr Vermögen belegen.
- Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen gelten nicht als Sozialhilfebezug.
- Ratenzahlungen von Steuergeldern werden als Steuerausstände verstanden. Offene Steuerrechnungen müssen vor der Anmeldung zur Einbürgerung komplett beglichen sein.
Diese Voraussetzungen werden im laufenden Einbürgerungsverfahren in regelmässigen Abständen überprüft.
Benötigte Dokumente für das Einbürgerungsgesuch
Für den Antrag werden die folgenden Dokumente benötigt. Wenn Sie Ihr Einbürgerungsgesuch digital einreichen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie als Vorbereitung alle Dokumente digital auf Ihrem Gerät zum Upload bereit haben.
- Auszug aus dem Zivilstandsregister (im Original und nicht älter als drei Monate)
Der Auszug ist beim Zivilsandsamt Basel-Stadt erhältlich.
Um Sie diesbezüglich optimal beraten zu können, bitten wir Sie, das Formular Angaben zu den Gesuchstellenden vollständig auszufüllen und an folgende E-Mail-Adresse zu senden za.einb@jsd.bs.ch .
Falls Ihnen die Zusendung per E-Mail nicht möglich ist, können Sie das auszufüllende Formular an folgenden Tagen ohne Termin persönlich beim Zivilstandsamt vor Ort abgeben.
Mittwoch 08.00 – 11.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 11.00 und 13.30 – 17.30 Uhr - Steuerausweis (im Original, nicht älter als 3 Monate)
Einreichen ab 19 Jahren, aktuelle und frühere Wohngemeinden der letzten 5 Jahre. Für den Kanton Basel-Stadt kann das Formular bei der Steuerverwaltung online bestellt werden. - Fotokopie des aktuellen Passes oder der Identitätskarte von allen im Gesuch eingeschlossenen Personen.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation benötigen Sie gegebenenfalls zusätzlich:
- Wohnsitzbestätigungen für allfällige Wohnsitze in der Schweiz ausserhalb des Kantons Basel-Stadt (im Original)
Wohnsitzbestätigungen der letzten 10 Jahre für Wohnsitze ausserhalb des Kantons Basel-Stadt. - Auszug aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister der früheren Wohngemeinden innerhalb der letzten 5 Jahre (im Original, nicht älter als 3 Monate)
Ab 16 Jahren, frühere Wohngemeinden der letzten 5 Jahre, wenn Sie während dieser Zeit nicht immer im Kanton Basel-Stadt gewohnt haben.
Wenn Sie Ihr Gesuch per Post einreichen (Link hinterlegen), sind je nach Konstellation weitere Unterlagen auszufüllen und mit den oben erwähnten Originaldokumenten abzugeben.
Wohnsitzfrist und Aufenthaltsstatus
Folgende Bedingungen gelten:
- Zehn Jahre tatsächlicher Wohnsitz in der Schweiz, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs
- Zwei Jahre Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde innerhalb des Kantons Basel-Stadt (unmittelbar vor der Anmeldung)
- Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C)
Die Aufenthaltszeit in der Schweiz wird von acht Jahren bis zur Volljährigkeit doppelt gerechnet bei einem Mindestaufenthalt von sechs Jahren.
Die Zeit mit den Aufenthaltsausweisen L-Bewilligung, N-Bewilligung, G-Bewilligung und S-Bewilligung wird nicht an die Wohnsitzdauer angerechnet. Die Aufenthaltsdauer mit einer F-Bewilligung wird nur die Hälfte des Aufenthalts angerechnet.
Erforderliche Sprachkenntnisse
Für die Einbürgerung sind Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf den Kompetenzstufen
- B1 (mündlich)
- A2 (schriftlich)
des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Zulässige Nachweise für Personen, die nicht Deutsch als Muttersprache sprechen, sind dem Einbürgerungsgesuch zwingend beizulegen. Folgende Nachweise werden akzeptiert:
- Bestätigung über mindestens fünf Jahre obligatorischen Schulbesuch in deutscher Sprache und im deutschsprachigen Raum, zum Beispiel durch Schulzeugnisse;
- Bestätigung über Abschluss einer Ausbildung auf Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung, gymnasiale Maturität) in deutscher Sprache und im deutschsprachigen Raum;
- Bestätigung über den Abschluss einer Ausbildung auf Tertiärstufe (Fachhochschule, universitäre Hochschule) in deutscher Sprache und im deutschsprachigen Raum;
- Sprachdiplom oder Zertifikat, das die oben erwähnten Sprachniveaus bescheinigt. Zulässig sind die Nachweise der Anbieter telc, Goetheinstitut, ÖSD oder fide. Neben weiteren Sprachschulen (PDF) bietet auch die Bürgergemeinde der Stadt Basel den fide-Sprachnachweis an.
- Eine Kursbestätigung ist kein Zertifikat und wird nicht als Sprachnachweis anerkannt.
- Weiterbildungsdiplome wie CAS / DAS / MAS werden nicht als Sprachnachweise anerkannt.
Schwierige persönliche Verhältnisse nach Art. 12 BüG und § 12 BüRG
Personen, die aufgrund von persönlichen Verhältnissen die Einbürgerungsvoraussetzungen des Sprachnachweises oder der Teilnahme am Wirtschaftsleben nicht erfüllen, wie zum Beispiel durch:
- Ausgeprägte Lern-, Lese- oder Schreibschwäche
- Unverschuldete Sozialhilfeabhängigkeit aufgrund Erwerbsarmut, Betreuungsaufgaben, Krankheit, Behinderung oder erstmalige formale Bildung,
Melden Sie sich direkt bei der Abteilung Einbürgerung des Migrationsamts (Kontaktformular).
Personen mit unverschuldetem Sozialhilfebezug oder Ergänzungsleistungen können zusätzlich ein Gesuch um (Mit)Finanzierung (PDF) der kommunalen Gebühren der Stadt Basel und kantonalen Gebühren einreichen. Bitte lesen Sie dazu folgende Richtlinien (PDF).
Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit
Die Schweiz lässt die doppelte Staatsbürgerschaft zu. Die Vertretung Ihres Herkunftslandes erteilt Auskunft, ob bei Erwerb der Schweizer Staatsangehörigkeit Ihre bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten werden kann.
Bestätigung der Einbürgerung - Nachweis der Heimatorte bestellen
Der Nachweis der Heimatorte (früher Bürgerrechtsnachweis genannt) ist das Dokument über die Bestätigung der Einbürgerung, mit Namen und Einbürgerungsdatum. Der Nachweis für schweizerische Staatsangehörige ist beim Zivilstandsamt des Heimatorts (nicht des Wohnorts) zu bestellen.
Wichtige Links zur Einbürgerung
Kurzvideo: Erfahrungen im Einbürgerungsprozess
Personen, die sich vor kurzem eingebürgert haben, berichten über ihre Erfahrungen im Einbürgerungsprozess.