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Entsendungen von Drittstaat-Unternehmen

Sie sind ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (nicht EU/EFTA) und möchten Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden? Hier finden Sie die nötigen Informationen.

Achtung

Klären Sie ab, ob Sie für die Einreise ein Visum benötigen.


Entsendungen bis zu 8 Einsatztagen

Einsätze sind in den ersten 8 Tagen im Kalenderjahr nicht melde- oder bewilligungspflichtig. Die 8 Tage gelten pro Person.

Achtung bei Einsätzen in den Branchen:

  • Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Gastgewerbe (inkl. Hotelgewerbe)
  • Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten
  • Überwachungs- und Sicherheitsdienst
  • Reisendengewerbe (Ausnahme: Messen und Zirkusse)
  • Erotikgewerbe

braucht es eine Bewilligung ab dem ersten Tag.


Entsendungen über 8 Tage

Der Einsatz dauert länger als 8 Tage? Dann braucht es eine Bewilligung.


Rechtliche Grundlagen


Kontakt

Arbeitsbeziehungen

Meldeverfahren
Telefonische Beratung: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

Arbeitsbeziehungen

Arbeitsbewilligungen
Telefonische Beratung: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

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